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29. Januar 2013
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26. November 2015
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2. Juni 2017
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29. Juli 2017
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29. November 2017
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5. Januar 2024
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5. Oktober 2026
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(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 kann verlangt werden, wenn
- 1.
- eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder nach entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften
- a)
- erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung oder
- b)
- erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit
- 2.
- eine erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 18 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder im Sinne von § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes weder durchgeführt noch nachgeholt worden ist oder
- 3.
- ein anderer Verfahrensfehler vorliegt, der
- a)
- nicht geheilt worden ist,
- b)
- nach seiner Art und Schwere mit den in den Nummern 1 und 2 genannten Fällen vergleichbar ist und
- c)
- der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen hat; zur Beteiligung am Entscheidungsprozess gehört auch der Zugang zu den Unterlagen, die zur Einsicht für die Öffentlichkeit auszulegen sind.
(1a) Für Verfahrensfehler, die nicht unter Absatz 1 fallen, gilt § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Lässt sich durch das Gericht nicht aufklären, ob ein Verfahrensfehler nach Satz 1 die Entscheidung in der Sache beeinflusst hat, wird eine Beeinflussung vermutet.
(1b) Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften führt nur dann zur Aufhebung der Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3, wenn sie nicht durch Entscheidungsergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann. Unberührt bleiben
- 1.
- § 45 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie
- 2.
- § 75 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und andere entsprechende Rechtsvorschriften zur Planerhaltung.
(2) Soweit Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung Beschlüsse im Sinne des § 2 Absatz 6 Nummer 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind, gelten abweichend von den Absätzen 1 bis 1b die §§ 214 und 215 und die diesbezüglichen Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuchs sowie die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften.
(3) Auf Rechtsbehelfe von Personen und Vereinigungen nach § 1 Absatz 3 Satz 2 ist Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Aufhebung der Entscheidung nur verlangt werden kann, wenn der Verfahrensfehler dem Beteiligten die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen hat.
(4) Die Absätze 1 bis 2 sind entsprechend anzuwenden für Rechtsbehelfe von Vereinigungen nach § 1 Absatz 3 Satz 1 gegen
- 1.
- Entscheidungen über Pläne nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und
- 2.
- Entscheidungen nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2.
(5) Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1, 3 und 6 gelten bei Verfahrensfehlern die jeweiligen fachrechtlichen Regelungen sowie die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Fachbeiträge • 126
- 1. Rechtsschutz Privater gegen Infrastrukturprojekte bei Verschlechterung des GrundwassersEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 10. August 2020
- 2. Grundsatzentscheidung des EuGH zum Verschlechterungsverbot bei GrundwasserbenutzungenEingeschränkter ZugriffJneumann · www.heinemann-und-partner.de · 24. Juni 2020
- 3. SPS setzt Verbandsklagerecht gegen unzureichende Altlastensanierung vor dem Bundesverwaltungsgericht durchEingeschränkter ZugriffJan-Ole Jena · www.sparwasser-schmidt.de · 29. Juni 2023
- 4. Rechtsprechungsreport Abfallrecht Juni 2024Eingeschränkter ZugriffDr. Henning Blatt · www.fn.legal · 5. Juni 2024
- 5. Baugenehmigung für Legehennenstall bleibt trotz Klage vollziehbarEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 12. September 2026
- 6. Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren beschlossenEingeschränkter ZugriffJakobi · www.prometheus-recht.de · 13. Februar 2023
- 7. Aufhebung der Genehmigung nur bei fehlender Heilungsmöglichkeit der UVPEingeschränkter ZugriffLajer · www.prometheus-recht.de · 26. November 2018
- 8. Höchstspannungsleitung rechtswidrig und nicht vollziehbarEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 26. Januar 2016
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 2. 18/11432 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/10883 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. März 2017
- 3. 18/12146 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9526, 18/9909, 18/10102 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche VorgabenBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 4. 18/11499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der UmweltverträglichkeitsprüfungBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 5. 19/6888 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 6. 18/10883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 7. 19/16429 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Juli 2019
- 8. 20/1742 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2022