(1) In einem Gebäude mit Wohnungen, die vermietet sind, kann der Vermieter beim Einbau einer Wärmepumpe nach § 71c eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in voller Höhe nur verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt. Ein Nachweis nach Satz 1 ist nicht erforderlich, wenn das Gebäude
- 1.
- nach 1996 errichtet worden ist,
- 2.
- mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) in der bis zum Ablauf des 31. Januar 2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, dass der Jahres-Heizwärmebedarf die Anforderungen nach der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) in der bis zum Ablauf des 31. Januar 2002 geltenden Fassung nicht überschreitet,
- 3.
- nach einer Sanierung mindestens den Anforderungen des Effizienzhausniveaus 115 oder 100 entspricht oder
- 4.
- mit einer Vorlauftemperatur beheizt werden kann, die nicht mehr als 55 Grad Celsius bei lokaler Norm-Außentemperatur beträgt.
(2) Sofern der Nachweis nach Absatz 1 Satz 1 nicht erbracht wird, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur 50 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zugrunde legen.
(3) Absatz 1 ist auf sonstige Formen der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Gebäuden oder Teilen von diesen oder Wohnungen oder Teilen von diesen entsprechend anzuwenden.
Die Ermittlung der Jahreszahl hat auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4650 Blatt 1: 2019-03, Erscheinungsdatum März 2019, zu erfolgen, die beim VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V., Düsseldorf, oder bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert hinterlegt ist.Fachbeiträge • 18
- 1. Das Ende des Heizungsgesetzes und was jetzt giltEingeschränkter ZugriffChristoph Germer · www.ebnerstolz.de · 13. Juli 2026
- 2. News für Immobilieneigentümer!Eingeschränkter Zugriffwww.stark-immobilienrecht.de · 8. Oktober 2024
- 3. Das HeizungsgesetzEingeschränkter ZugriffPaola Koudela · www.ecovis-kso.com · 5. Juli 2023
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- 7. Dr. Miriam Vollmer, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 5. Juli 2023
- 8. Allgemein ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 7. Juli 2023
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 20/8940 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8541 - Fragen zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen BeratungenBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2023
- 2. 20/7226 - Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und MieterBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023
- 3. 20/7923 - Kleine Anfrage: Offene Fragen zum Entwurf des GebäudeenergiegesetzesBundestag Drucksachen · 3. August 2023
- 4. 20/7290 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7078 - Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum GebäudeenergiegesetzBundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 5. 20/8076 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7923 - Offene Fragen zum Entwurf des GebäudeenergiegesetzesBundestag Drucksachen · 22. August 2023
- 6. 20/7430 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7118 - Umsetzung der WärmepumpenstrategieBundestag Drucksachen · 22. Juni 2023
- 7. 20/8541 - Kleine Anfrage: Fragen zum Gebäudeenergiegesetz nach den parlamentarischen BeratungenBundestag Drucksachen · 27. September 2023
- 8. 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsordnungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023