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26. Januar 2026
26. Januar 2026
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6. August 2026
6. August 2026
Die Länder können durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden sowie weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen an Stromdirektheizungen stellen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Wärmepumpe berechnen: So dimensioniert man richtigEingeschränkter ZugriffChristopher Grobe · www.enpal.de · 4. April 2024
- 2. GEG und WPG gemeinsam denken - Dekarbonisierung ist auch VertragsstrategieEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 3. DNK-Entsprechenserklärung Bereich "Umwelt"Eingeschränkter Zugriffwww.zdf.de · 13. August 2024
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/17037 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude - Drucksache 19/16716 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 5. Februar 2020
- 2. 19/16716 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für GebäudeBundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 3. 20/3790 - Unterrichtung: Klimaschutzbericht 2022Bundestag Drucksachen · 29. September 2022
- 4. 20/47 - Unterrichtung: Klimaschutzbericht 2021Bundestag Drucksachen · 5. November 2021
- 5. 19/28900 - Unterrichtung: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2020Bundestag Drucksachen · 16. April 2021