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26. Januar 2026
26. Januar 2026
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6. August 2026
6. August 2026
(1) Für ein zu errichtendes Gebäude hat der Bauherr oder Eigentümer der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch eine Erfüllungserklärung nachzuweisen oder zu bescheinigen, dass die Anforderungen dieses Gesetzes eingehalten werden. Die Erfüllungserklärung ist nach Fertigstellung des Gebäudes vorzulegen, soweit das Landesrecht nicht einen anderen Zeitpunkt der Vorlage bestimmt. Das Landesrecht bestimmt, wer zur Ausstellung der Erfüllungserklärung berechtigt ist.
(2) Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 36 Satz 1 ausgeführt, hat der Eigentümer der nach Landesrecht zuständigen Behörde eine Erfüllungserklärung unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes abzugeben, wenn unter Anwendung des § 38 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 38 Absatz 3 durchgeführt werden. Die Pflicht nach Satz 1 besteht auch in den Fällen des § 39. Absatz 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 3
- 1. Bundestag verabschiedet das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)Eingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-blumenthal.de · 28. Juni 2020
- 2. Das neue GEG für EinsteigerEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-blumenthal.de · 25. November 2020
- 3. Bundestag verabschiedet das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)Eingeschränkter ZugriffDr. Norbert Reuber · www.hwhlaw.de · 24. Juni 2020
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/17037 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude - Drucksache 19/16716 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 5. Februar 2020
- 2. 19/16716 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für GebäudeBundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 3. 20/4231 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung - Drucksache 20/3870 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. November 2022