Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 1992 vorhandenen Ruhestandsbeamten, entpflichteten Hochschullehrer, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich, sofern der Versorgungsfall oder die Entpflichtung nach dem 31. Dezember 1976 eingetreten oder wirksam geworden ist, nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben:
- 1.
- § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 42 Satz 2, die §§ 49, 50, 50a, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 bis 8 sowie die §§ 57, 58, 61, 62 und 69e Abs. 3, 4, 6 und 7 dieses Gesetzes sind anzuwenden. § 14a Abs. 2 Satz 1 bis 3, § 53 Abs. 1, 2 Nr. 1 bis 3 erste Höchstgrenzenalternative, Abs. 3 bis 10 sowie § 54 sind in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden. § 53 Abs. 2 Nr. 3 zweite Höchstgrenzenalternative dieses Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Zahl „71,75“ die Zahl „75“ tritt. Auf die von § 82 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung erfassten Versorgungsfälle ist § 69e Abs. 3 und 4 nicht anzuwenden.
- 2.
- Solange ein über den 1. Januar 1999 hinaus bestehendes Beschäftigungsverhältnis andauert, finden, wenn dies für den Versorgungsempfänger günstiger ist, die §§ 53 und 53a in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung, längstens für weitere sieben Jahre vom 1. Januar 1999 an, mit folgenden Maßgaben Anwendung:
- a)
- Ist in den Fällen des § 53 die Ruhensregelung nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht günstiger, verbleibt es dabei, solange ein über den 31. Dezember 1991 hinaus bestehendes Beschäftigungsverhältnis andauert.
- b)
- Bei der Anwendung des § 53a Abs. 1 Satz 1 treten an die Stelle der dort genannten Vorschriften die entsprechenden Vorschriften des bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Rechts.
- c)
- § 53a gilt nicht, solange eine am 31. Dezember 1991 über diesen Zeitpunkt hinaus bestehende Beschäftigung oder Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten andauert.
- 3.
- Die Rechtsverhältnisse der Hinterbliebenen eines Ruhestandsbeamten, der nach dem 31. Dezember 1991 verstorben ist, regeln sich nach den ab dem 1. Januar 1992 geltenden Vorschriften, jedoch unter Zugrundelegung des bisherigen Ruhegehalts. § 56 findet in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung Anwendung. Für die Hinterbliebenen eines entpflichteten Hochschullehrers, der nach dem 31. Dezember 1991 verstorben ist, gilt § 91 Abs. 2 Nr. 3 entsprechend.
- 4.
- § 69 Abs. 1 Nr. 3 gilt entsprechend.
- 5.
- Nummer 1 Satz 2 und 3 ist mit dem Inkrafttreten der achten auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassung nach § 70 nicht mehr anzuwenden. Ab dem genannten Zeitpunkt sind § 14a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 53 und 54 dieses Gesetzes anzuwenden. Bei der Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung gilt § 69e Abs. 4 für die Verringerung der Prozentsätze entsprechend.
Fachbeiträge • 1
- 1. BVerwG 2 C 25.08, Urteil vom 27. August 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 11/8138 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/6829 - Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes und zur Änderung sonstiger umzugskostenrechtlicher und reisekostenrechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 11/7782 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sindBundestag Drucksachen · 17. Oktober 1990
- 2. 11/6835 - Beschlussempfehlung: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 11/6542 (neu) -Bundestag Drucksachen · 28. März 1990
- 3. 11/5372 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG)Bundestag Drucksachen · 11. Oktober 1989
- 4. 11/5537 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP - Drucksache 11/5136 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/5372 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) 2. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP - Drucksache 11/4125 - zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 3. zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 11/4965 - zur Gleichbehandlung von Rentner/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der AlterssicherungssystemeBundestag Drucksachen · 7. November 1989
- 5. 11/5136 - Gesetzentwurf: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. August 1989 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. September 1989
- 6. 12/5919 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG 1993)Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 1993
- 7. 13/4112 - Beschlussempfehlung: über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 14. März 1996
- 8. 13/10322 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/9527 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998- VReformG) b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 13/5840 - Bericht der Bundesregierung über die im Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), Oswald Metzger, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/9622 - Modernisierung von Beamtenrecht und BeamtenversorgungBundestag Drucksachen · 1. April 1998