Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat:
- 1.
- Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel einem Beamten obliegenden oder später einem Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder
- 2.
- Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit.
Fachbeiträge • 14
- 1. Hauptberuflichkeit im kirchlichen Küsterdienst ab 19,5 Stunden, Kirchl. Verwaltungsgericht der EKiR, Urteil v. 08.09.2011, Az. 2 VG 33/2009Eingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 24. Dezember 2011
- 2. Rückstufung bei Stufenzuordnung nach TV-L - BAG 6 AZR 1008/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 30. August 2015
- 3. Gleichbehandlung in der HinterbliebenenversorgungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Dezember 2011
- 4. BVerwG 2 C 18.06, Urteil vom 28. Februar 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 6. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. BVerwG 2 B 103.11, Beschluss vom 05. Dezember 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 C 63.08, Urteil vom 24. September 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/13396 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019