Version
1. Januar 2004
1. Januar 2004
>
Version
21. Mai 2025
21. Mai 2025
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.
Fachbeiträge • 199
- 1. Kündigungsschutzklage 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Oktober 2020
- 2. Probezeit befristeter Arbeitsvertrag: BAG 2025Eingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 13. Juni 2026
- 3. KündigungsschutzklageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. Mai 2026
- 4. ÄnderungskündigungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. April 2025
- 5. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Klagefrist und Fiktionswirkung der §§ 4, 7 KSchG gelten nicht bei einer Eigenkündigung des ArbNEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 15. Dezember 2017
- 8. Klagefrist und Fiktionswirkung der §§ 4, 7 KSchG gelten nicht bei einer Eigenkündigung des ArbNEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 15. Dezember 2017