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1. Januar 2004
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21. Mai 2025
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht, dass eine rechtswirksame Kündigung nicht vorliege, so kann er sich in diesem Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachte Gründe berufen. Das Arbeitsgericht soll ihn hierauf hinweisen.
Fachbeiträge • 85
- 1. Klagefrist bei einer BefristungskontrollklageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. September 2012
- 2. Betriebsrat 13Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. März 2013
- 3. Erwerbsminderung - und der Rentenbescheid als auflösende Bedingung des ArbeitsvertragsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Juli 2016
- 4. Schwerbehinderung, schwerbehinderter MenschEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 1. Juli 2026
- 5. Kündigungsschutzklage 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Oktober 2020
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- 8. Kündigungsschutzklage 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Januar 2014