6. September 2007
19. Juli 2013
17. Juni 2016
1. Juli 2021
5. Januar 2026
(1) Berufsangehörige in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet, sich einer Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zu unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs oder Abschlussprüfungen im Sinne von § 134 Absatz 1 dieses Gesetzes durchführen. Im Fall von Beanstandungen können in die Inspektionen andere gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen einbezogen werden. Wird im Zusammenhang mit einer Anfrage zur internationalen Zusammenarbeit gemäß § 66c eine Inspektion durchgeführt, können andere Prüfungen bei den in § 57 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 genannten Unternehmen in die Inspektion nach Satz 1 einbezogen werden.
(2) Soweit Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nichts anderes regelt, gelten § 62 Absatz 1 bis 5 und § 62a entsprechend.
(3) Erkenntnisse aus den Inspektionen werden zur Entlastung der Qualitätskontrollen nach den von der Wirtschaftsprüferkammer im Einvernehmen mit der Abschlussprüferaufsichtsstelle festgelegten Grundsätzen berücksichtigt. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle übermittelt der geprüften Praxis den Inspektionsbericht. Für den Inspektionsbericht gilt unbeschadet des Artikels 26 Absatz 8 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 § 57a Absatz 5 entsprechend.
Fachbeiträge • 4
- 1. Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der WirtschaftsprüferordnungEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 30. Oktober 2024
- 2. Mittelbarer Fremdbesitz an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - Abschlussprüferrichtlinie und Wirtschaftsprüferordnung weisen den WegEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 24. Juli 2026
- 3. IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der WPO (WPO-Novelle)Eingeschränkter Zugriffwww.idw.de · 31. Oktober 2024
- 4. Messpflichten im Windpark: Recht auf Schätzung letztmalig verlängertEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 16/2858 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)Bundestag Drucksachen · 4. Oktober 2006
- 2. 16/5544 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2858- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)Bundestag Drucksachen · 4. Juni 2007
- 3. 16/10067 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG)Bundestag Drucksachen · 30. Juli 2008
- 4. 16/12407 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung> -16/10067- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG)Bundestag Drucksachen · 24. März 2009
- 5. 18/2689 - Antwort: Jahresabschlussprüfungen, berufsständische Organisation der Wirtschaftsprüfer und ministerielle Rechtsaufsicht - Drucksache 18/2486 -Bundestag Drucksachen · 29. September 2014
- 6. 18/6907 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/6282 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG)Bundestag Drucksachen · 2. Dezember 2015
- 7. 18/6779 - Antwort: Rolle und Kontrolle der Wirtschaftsprüfer im VW-Skandal - Drucksache 18/6510 -Bundestag Drucksachen · 24. November 2015
- 8. 18/6282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG)Bundestag Drucksachen · 8. Oktober 2015