(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem volljährigen Verbraucher, in dem sich der Unternehmer zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen. Unerheblich ist, ob die Pflege- oder Betreuungsleistungen nach den vertraglichen Vereinbarungen vom Unternehmer zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden. Das Gesetz ist nicht anzuwenden, wenn der Vertrag neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich die Erbringung von allgemeinen Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste zum Gegenstand hat.
(2) Dieses Gesetz ist entsprechend anzuwenden, wenn die vom Unternehmer geschuldeten Leistungen Gegenstand verschiedener Verträge sind und
- 1.
- der Bestand des Vertrags über die Überlassung von Wohnraum von dem Bestand des Vertrags über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen abhängig ist,
- 2.
- der Verbraucher an dem Vertrag über die Überlassung von Wohnraum nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht unabhängig von dem Vertrag über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen festhalten kann oder
- 3.
- der Unternehmer den Abschluss des Vertrags über die Überlassung von Wohnraum von dem Abschluss des Vertrags über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen tatsächlich abhängig macht.
Fachbeiträge • 8
- 1. Kündigung eines Heimvertrages über Zimmer für Betreuten bedarf in der Regel Genehmigung des BetreuungsgerichtsEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 16. August 2020
- 2. Verhaltensbedingte Kündigung eines psychisch erkrankten Mieters im Falle eines Mietvertrags in Verbindung mit einem BetreuungsvertragEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 14. Dezember 2020
- 3. Entgelterhöhungen im PflegeheimEingeschränkter Zugriffwww.solidaris.de · 13. September 2022
- 4. Info 144: Altenheim-Verträge - Betreutes WohnenEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 6. August 2012
- 5. Info 144: Altenheim-Verträge - Betreutes WohnenEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 6. August 2012
- 6. Pflegeheimvertrag - KündigungsgründeEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 13. September 2013
- 7. Pflegeheimschließung durch Heimaufsicht - Schadensersatzansprüche des BewohnersEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 6. November 2020
- 8. und Betreuungsvertragsgesetz bei einem Vertrag mit einer Beaufsichtigung "Rund um die Uhr" in einer DementenwohngemeinschaftEingeschränkter ZugriffLars Gudat · www.recht-stuhr.de · 4. März 2015
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/16814 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16317 - Umsatzsteuerliche Regelungen zum Mittagessen in Einrichtungen der BehindertenhilfeBundestag Drucksachen · 28. Januar 2020
- 2. 19/18373 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17918 - Barbetrag zur persönlichen Versorgung von Menschen mit BehinderungenBundestag Drucksachen · 1. April 2020