(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform und in leicht verständlicher Sprache über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen zu informieren.
(2) Zur Information des Unternehmers über sein allgemeines Leistungsangebot gehört die Darstellung
- 1.
- der Ausstattung und Lage des Gebäudes, in dem sich der Wohnraum befindet, sowie der dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen und Einrichtungen, zu denen der Verbraucher Zugang hat, und gegebenenfalls ihrer Nutzungsbedingungen,
- 2.
- der darin enthaltenen Leistungen nach Art, Inhalt und Umfang,
- 3.
- der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen, soweit sie nach § 115 Absatz 1a Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder nach landesrechtlichen Vorschriften zu veröffentlichen sind.
(3) Zur Information über die für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen gehört die Darstellung
- 1.
- des Wohnraums, der Pflege- oder Betreuungsleistungen, gegebenenfalls der Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen sowie der einzelnen weiteren Leistungen nach Art, Inhalt und Umfang,
- 2.
- des den Pflege- oder Betreuungsleistungen zugrunde liegenden Leistungskonzepts,
- 3.
- der für die in Nummer 1 benannten Leistungen jeweils zu zahlenden Entgelte, der nach § 82 Absatz 3 und 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berechenbaren Investitionskosten sowie des Gesamtentgelts,
- 4.
- der Voraussetzungen für mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen,
- 5.
- des Umfangs und der Folgen eines Ausschlusses der Angebotspflicht nach § 8 Absatz 4, wenn ein solcher Ausschluss vereinbart werden soll.
(4) Erfüllt der Unternehmer seine Informationspflichten nach den Absätzen 1 bis 3 nicht, ist § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 entsprechend anzuwenden. Weitergehende zivilrechtliche Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.
(5) Die sich aus anderen Gesetzen ergebenden Informationspflichten bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 11
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- 8. SeniorenheimEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. September 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/7624 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Konstantin von Notz, Petra Pau, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler und weiterer Abgeordneter - Drucksache 20/904 - Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Dr. Petra Sitte, Helge Lindh, Dr. Till Steffen, Otto Fricke und weitere Abgeordnete - Drucksache 20/2332 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Nina Scheer, Katja Keul und weitere Abgeordnete - Drucksache 20/2293 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler, Petra Pau und weiterer Abgeordneter - Drucksache 20/1121 - Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023