Die Genehmigung ist nicht notwendig, wenn
- 1.
- der Bund oder ein Land als Vertragsteil an der Veräußerung beteiligt ist;
- 2.
- eine mit den Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestattete Religionsgesellschaft ein Grundstück erwirbt, es sei denn, daß es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb handelt;
- 3.
- die Veräußerung oder die Ausübung des Vorkaufsrechts der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens, eines Siedlungsverfahrens oder eines Verfahrens nach § 37 des Bundesvertriebenengesetzes dient;
- 4.
- Grundstücke veräußert werden, die im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 des Baugesetzbuchs liegen, es sei denn, daß es sich um die Wirtschaftsstelle eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder um Grundstücke handelt, die im Bebauungsplan als Grundstücke im Sinne des § 1 ausgewiesen sind;
- 5.
- die Veräußerung nach dem bayerischen Almgesetz vom 28. April 1932 (Bereinigte Sammlung des Bayerischen Landesrechts Band IV S. 359) zuletzt geändert durch § 59 des Zweiten Bayerischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140) genehmigt ist.
Fachbeiträge • 4
- 1. ErbengemeinschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. November 2025
- 2. Grundstücksnutzung - Blog rund um die Flächensicherung für EE-ProjekteEingeschränkter ZugriffBoehlmann-Balan · www.prometheus-recht.de · 2. August 2026
- 3. Landwirtschaftliche GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. August 2014
- 4. GrundstücksverkehrsgenehmigungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. April 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 9/2300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 1982
- 2. 10/4630 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über das BaugesetzbuchBundestag Drucksachen · 10. Januar 1986
- 3. 12/2480 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften - Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz (2. VermRÄndG) -Bundestag Drucksachen · 28. April 1992
- 4. 12/7588 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/4887, 12/5108, 12/5190 Nr. 1.2 - Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Angelika Barbe, Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 12/6066 - Beseitigung der Investitionshemmnisse im eigentumsrechtlichen Bereich der neuen Bundesländer und Sicherung des RechtsfriedensBundestag Drucksachen · 18. Mai 1994
- 5. 12/8413 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG) - Drucksachen 12/4887, 12/5108, 12/7588, 12/7875, 12/7839, 12/7832, 12/8281 -Bundestag Drucksachen · 2. September 1994