(1) Das Musterverfahrensregister wird im Bundesanzeiger unter der Rubrik „Register nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ geführt.
(2) Die Einsicht in das Musterverfahrensregister steht jedem unentgeltlich zu.
(3) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Musterverfahrensregister bekannt gemachten Daten, insbesondere für die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung, die Zulässigkeit ihrer Veröffentlichung und die Richtigkeit der Darstellung. Der Betreiber des Musterverfahrensregisters verarbeitet die Daten im Auftrag und nach Weisung des Gerichts, das die jeweilige Bekanntmachung veranlasst.
(4) Die im Musterverfahrensregister gespeicherten Daten sind sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens oder im Fall des § 7 Absatz 5 Satz 1 sechs Monate nach Zurückweisung des Musterverfahrensantrags zu löschen.
(5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über Inhalt und Aufbau des Musterverfahrensregisters, insbesondere über Eintragungen, Änderungen, Löschungen, Einsichtsrechte, Datensicherheit und Datenschutz, zu treffen. Dabei sind Vorschriften vorzusehen, die sicherstellen, dass die Bekanntmachungen
- 1.
- unversehrt, vollständig und aktuell bleiben sowie
- 2.
- jederzeit ihrem Ursprung zugeordnet werden können.
Fachbeiträge • 5
- 1. WIRECARD: Rückenwind für AnlegerEingeschränkter ZugriffAdmin · www.weisswert.de · 22. Februar 2022
- 2. Klageerweiterung im Kapitalanleger-MusterverfahrensEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. März 2015
- 3. Zum Erlass eines zweiten Vorlagebeschlusses mit identischem Feststellungsziel in demselben MusterverfahrenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 30. Januar 2012
- 4. Musterverfahrens nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem OLG möglichEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 3. Dezember 2015
- 5. Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 16. Februar 2012
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/17751 - Antrag: Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verlängern - Notwendige Reform angehenBundestag Drucksachen · 10. März 2020
- 2. 20/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-MusterverfahrensgesetzesBundestag Drucksachen · 8. April 2024
- 3. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026