(1) Behörden des Bundes sollen Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt werden, vor Einführung der informationstechnischen Systeme unter Nutzung gängiger Methoden dokumentieren, analysieren und optimieren. Dabei sollen sie im Interesse der Verfahrensbeteiligten die Abläufe so gestalten, dass Informationen zum Verfahrensstand und zum weiteren Verfahren sowie die Kontaktinformationen der zum Zeitpunkt der Anfrage zuständigen Ansprechstelle auf elektronischem Wege abgerufen werden können.
(2) Von den Maßnahmen nach Absatz 1 kann abgesehen werden, soweit diese einen nicht vertretbaren wirtschaftlichen Mehraufwand bedeuten würden oder sonstige zwingende Gründe entgegenstehen. Von den Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 kann zudem abgesehen werden, wenn diese dem Zweck des Verfahrens entgegenstehen oder eine gesetzliche Schutznorm verletzen. Die Gründe nach den Sätzen 1 und 2 sind zu dokumentieren.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei allen wesentlichen Änderungen der Verwaltungsabläufe oder der eingesetzten informationstechnischen Systeme.
Fachbeiträge • 1
- 1. EGovG, OZG & Co.: Was die Verwaltungsdigitalisierung wirklich voranbringtEingeschränkter ZugriffJennifer Strauß · www.sva.de · 16. September 2025
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12512 - Unterrichtung: Digitale Verwaltung 2020 - Evaluierungsbericht 2016Bundestag Drucksachen · 19. Mai 2017
- 2. 19/10310 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2019
- 3. 20/3140 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2817 - Digitale Verwaltung - Stand und Zukunft des Onlinezugangsgesetzes einschließlich eID-Verfahren, Standards, Open Source, Nachvollziehbarkeit und TransparenzBundestag Drucksachen · 18. August 2022
- 4. 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 5. 20/15020 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von offenen Daten und Evaluierung der Wirkungsziele des § 12a des E-Government-GesetzesBundestag Drucksachen · 17. Februar 2025