(1) Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden. Werden mit einer Telekommunikationsanlage sowohl öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste als auch andere Telekommunikationsdienste erbracht, gelten die Vorschriften nur für den Teil der Telekommunikationsanlage, der der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dient.
(2) Für Telekommunikationsanlagen im Sinne von Absatz 1 müssen keine Vorkehrungen getroffen werden, soweit
- 1.
- es sich um ein Telekommunikationsnetz handelt, das Telekommunikationsnetze miteinander verbindet und keine Telekommunikationsanschlüsse aufweist,
- 2.
- sie Netzknoten sind, die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen,
- 3.
- sie aus Übertragungswegen gebildet werden, es sei denn, dass diese dem unmittelbaren nutzerbezogenen Zugang zum Internet dienen,
- 4.
- sie ausschließlich der Verteilung von Rundfunk oder anderen für die Öffentlichkeit bestimmten Diensten, dem Abruf von allgemein zugänglichen Informationen oder der Übermittlung von Messwerten, nicht individualisierten Daten, Notrufen oder Informationen für die Sicherheit und Leichtigkeit des See- oder Luftverkehrs dienen,
- 5.
- an sie nicht mehr als 10 000 Nutzer angeschlossen sind oder
- 6.
- mit ihnen ausschließlich nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder ausschließlich nichtkennungsbezogene Internetzugangsdienste über ein drahtloses lokales Netzwerk erbracht werden und an sie nicht mehr als 100 000 Nutzer angeschlossen sind.
(3) § 100a Absatz 4 Satz 1 der Strafprozessordnung, § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Artikel 10-Gesetzes, § 72 Absatz 7 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 6 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes sowie die Vorschriften des Landesrechts über Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation bleiben von den Absätzen 1 und 2 unberührt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/12117 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11396 - Europäische Initiativen zur Überwachung der 5G-TelefonieBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 2. 19/13978 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13192 - Technische und rechtliche Änderungen zur Überwachung von 5G-TelefonieBundestag Drucksachen · 14. Oktober 2019
- 3. 19/30477 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24785, 19/24900 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16875 - Bürgerrechte und Sicherheit schützen - Für einen wirksamen Verfassungsschutz c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/8960 - Zivilgesellschaft stärken, Verfassung wirksam schützen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8700 - Neustart des Verfassungsschutzes des BundesBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021