(1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Kreiswahlausschüsse und stellt danach die endgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen des Landes (§ 76 Absatz 2) nach dem Muster der Anlage 30 zum Wahlergebnis des Landes zusammen.
(2) Nach Berichterstattung durch den Landeswahlleiter ermittelt der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis im Land und stellt fest
- 1.
- die Zahl der Wahlberechtigten,
- 2.
- die Zahl der Wähler,
- 3.
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
- 4.
- die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen,
- 5.
- im Falle des § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes die Zahlen der für die Sitzverteilung zu berücksichtigenden Zweitstimmen der einzelnen Landeslisten (bereinigte Zahlen) und
- 6.
- welche Bewerber vorläufig als gewählt festzustellen sind.
(3) Im Anschluss an die Feststellung gibt der Landeswahlleiter das Wahlergebnis mit den in Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Angaben mündlich bekannt.
(3a) Der Landeswahlleiter benachrichtigt die vorläufig als gewählt festgestellten Bewerber und weist sie auf das Erfordernis der abschließenden Feststellung ihrer Wahl durch den Bundeswahlausschuss hin sowie darauf, dass sie nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses durch den Bundeswahlleiter nach § 42 Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl erlangen und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahlleiter erfolgen muss.
(4) Die Niederschrift über die Sitzung (§ 5 Abs. 7) ist nach dem Muster der Anlage 33 zu fertigen. § 76 Abs. 6 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Der Landeswahlleiter übersendet dem Bundeswahlleiter eine Ausfertigung der Niederschrift mit der Feststellung des Zweitstimmenergebnisses, der vorläufig als gewählt festgestellten Bewerber sowie eine Zusammenstellung der Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen des Landes (Absatz 1).
Fachbeiträge • 1
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/5200 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 23. Oktober 2018
- 2. 20/1100 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021Bundestag Drucksachen · 31. März 2022
- 3. 21/8200 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 25. September 2026
- 4. 20/5800 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021Bundestag Drucksachen · 16. März 2023
- 5. 21/3100 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2025
- 6. 21/3300 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 22. Dezember 2025
- 7. 21/6900 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 10. Juli 2026