(1) Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. Er ermittelt nach den Niederschriften der Landes- und Kreiswahlausschüsse
- 1.
- die Zahlen der Zweitstimmen der Landeslisten jeder Partei,
- 2.
- die Gesamtzahl der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen,
- 3.
- den Prozentsatz des Stimmenanteils der einzelnen Parteien im Wahlgebiet an der Gesamtzahl der gültigen Zweitstimmen,
- 4.
- die Zahl der von den einzelnen Parteien im Wahlgebiet errungenen Wahlkreissitze sowie
- 5.
- die bereinigten Zweitstimmenzahlen der Landeslisten und jeder Partei.
(2) Nach Berichterstattung durch den Bundeswahlleiter ermittelt der Bundeswahlausschuss das Gesamtergebnis der Landeslistenwahl und stellt für das Wahlgebiet abschließend fest
- 1.
- die Zahl der Wahlberechtigten,
- 2.
- die Zahl der Wähler,
- 3.
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
- 4.
- die Zahlen der auf die einzelnen Parteien entfallenen gültigen Zweitstimmen,
- 5.
- die Parteien, die nach § 4 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes
- a)
- an der Verteilung der Listensitze teilnehmen,
- b)
- bei der Verteilung der Listensitze unberücksichtigt bleiben,
- 6.
- die bereinigten Zahlen der auf die einzelnen Parteien entfallenen Zweitstimmen,
- 7.
- die Zahl der Sitze, die auf die einzelnen Parteien und Landeslisten entfallen,
- 8.
- die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber gemäß § 6 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und
- 9.
- welche Bewerber gewählt sind.
(3) Im Anschluss an die Ermittlung und Feststellung gibt der Bundeswahlleiter das Wahlergebnis mit den in Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 bezeichneten Angaben mündlich bekannt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass er die Feststellung nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 durch Aushang im Sitzungsraum bekanntgibt.
(4) § 76 Abs. 6 findet entsprechende Anwendung.
(5) Der Bundeswahlleiter teilt den Landeswahlleitern mit, welche Bewerber gewählt sind.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/9450 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 23. April 2019
- 2. 20/7200 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021Bundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 3. 20/11300 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen betreffend die ordnungsgemäße Zusammensetzung des 20. Deutschen Bundestages sowie zu Einsprüchen gegen die teilweise Wiederholungswahl zum 20. Deutschen Bundestag am 11. Februar 2024Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2024
- 4. 20/5800 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021Bundestag Drucksachen · 16. März 2023
- 5. 21/3100 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2025
- 6. 21/3300 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 22. Dezember 2025
- 7. 21/6900 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 10. Juli 2026