(1) Soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist, kann das Bundeskriminalamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 Absatz 1 bis 3 personenbezogene Daten von Personen weiterverarbeiten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
- 1.
- sie bei einer künftigen Strafverfolgung als Zeugen in Betracht kommen,
- 2.
- sie als Opfer einer künftigen Straftat in Betracht kommen,
- 3.
- sie mit in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt und in einer Weise in Verbindung stehen, die erwarten lässt, dass Hinweise für die Verfolgung oder vorbeugende Bekämpfung dieser Straftaten gewonnen werden können, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen von der Planung oder der Vorbereitung der Straftaten oder der Verwertung der Tatvorteile Kenntnis haben oder daran mitwirken, oder
- 4.
- es sich um Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen handelt.
(2) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten weiterverarbeiten von Vermissten, unbekannten Personen und unbekannten Toten
- 1.
- zu Zwecken der Identifizierung,
- 2.
- zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die genannten Personen.
(3) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten weiterverarbeiten, um festzustellen, ob die betreffenden Personen die Voraussetzungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 erfüllen. Die Daten dürfen ausschließlich zu diesem Zweck weiterverarbeitet werden und sind im Informationssystem gesondert zu speichern. Die Daten sind nach Abschluss der Prüfung, spätestens jedoch nach zwölf Monaten zu löschen, soweit nicht festgestellt wurde, dass die betreffende Person die Voraussetzungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 erfüllt.
Fußnote
(+++ § 19 Abs. 1 u. 2: Zur Anwendung vgl. § 29 Abs. 4 +++)
Fachbeiträge • 1
- 1. GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. GG Art. 1 Abs. 1 Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG) und Datenspeicherung (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BKAG) sind in Teilen verfassuEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 3. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 18/11658 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes - Drucksache 18/11326 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. März 2017
- 2. 19/12465 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11706 - Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2019Bundestag Drucksachen · 16. August 2019
- 3. 19/11950 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juli 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Juli 2019
- 4. 19/20163 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/17741 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/18470 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der HasskriminalitätBundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 5. 19/24007 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21986, 19/22783, 19/23054 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen DokumentenwesenBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 6. 19/26541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der BundespolizeiBundestag Drucksachen · 9. Februar 2021
- 7. 19/28805 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28285 - Prüfung von Löschfristen im Polizeilichen InformationssystemBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 8. 20/1352 - Unterrichtung: 30. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021)Bundestag Drucksachen · 6. April 2022