(1) Das Bundeskriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 Absatz 1 bis 3 personenbezogene Daten weiterverarbeiten von
- 1.
- Verurteilten,
- 2.
- Beschuldigten,
- 3.
- Personen, die einer Straftat verdächtig sind, sofern die Weiterverarbeitung der Daten erforderlich ist, weil wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit der betroffenen Person oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass zukünftig Strafverfahren gegen sie zu führen sind, und
- 4.
- Personen, bei denen Anlass zur Weiterverarbeitung der Daten besteht, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffenen Personen in naher Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (Anlasspersonen).
(2) Das Bundeskriminalamt kann weiterverarbeiten:
- 1.
- von Personen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4
- a)
- die Grunddaten und
- b)
- soweit erforderlich, andere zur Identifizierung geeignete Merkmale,
- c)
- die kriminalaktenführende Polizeidienststelle und die Kriminalaktennummer,
- d)
- die Tatzeiten und Tatorte,
- e)
- die Tatvorwürfe durch Angabe der gesetzlichen Vorschriften und die nähere Bezeichnung der Straftaten;
- 2.
- von Personen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 weitere personenbezogene Daten, soweit die Weiterverarbeitung der Daten erforderlich ist, weil wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit der betroffenen Person oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass zukünftig Strafverfahren gegen sie zu führen sind;
- 3.
- von Personen nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 weitere personenbezogene Daten.
(3) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten weiterverarbeiten, um festzustellen, ob die betreffenden Personen die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Die Daten dürfen ausschließlich zu diesem Zweck weiterverarbeitet werden und sind im Informationssystem gesondert zu speichern. Die Daten sind nach Abschluss der Prüfung, spätestens jedoch nach zwölf Monaten zu löschen, soweit nicht festgestellt wurde, dass die betreffende Person die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt.
(4) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten weiterverarbeiten, soweit dies erforderlich ist zum Zweck des Nachweises von Personen, die wegen des Verdachts oder des Nachweises einer rechtswidrigen Tat einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen. Die Löschung von Daten, die allein zu diesem Zweck weiterverarbeitet werden, erfolgt nach zwei Jahren.
(5) Wird der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt, so ist die Weiterverarbeitung unzulässig, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass die betroffene Person die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat.
Fußnote
(+++ § 18 Abs. 1, 2, 4 u. 5: Zur Anwendung vgl. § 29 Abs. 4 +++)
(+++ § 18 Abs. 5: Zur Anwendung vgl. § 16 Abs. 5 +++)
§ 18 Abs. 1 Nr. 2 iVm Abs. 2 Nr. 1 idF d. G v. 1.6.2017 I 1354: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar gem. Nr. 1 BVerfGE v. 1.10.2024 I Nr. 349 - 1 BvR 1160/19 -. Gem. Nr. 2 dieser BVerfGE gelten die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten Vorschriften nach Maßgabe der Gründe zu D. II. 2b der BVerfGE, bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2025, fort; gem. Beschluss BVerfG v. 3.6.2025 - Az. 1 BvR 1160/19 - gelten § 18 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 18 Abs. 2 Nr. 1 idF v 1.7.2017 I 1354 soweit dieser iVm § 13 Abs. 3, § 29 die Speicherung von Daten durch das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als Zentralstelle erlaubt über den 31. Juli 2025 hinaus bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 31. März 2026, nach Maßgabe der Gründe zu D II 2 b des Urteils des Senats vom 01.Oktober 2024 (1 BvR 1160/19)
Fachbeiträge • 148
- 1. BVerfG, Urt. 1.10.2024 - 1 BvR 1160/19Eingeschränkter ZugriffRa, Fa It‑Recht Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh, Hamburg · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 25. Mai 2025
- 2. Zur Anwendbarkeit der DSGVO bei Weiterleitung privater Chatnachrichten, OLG Frankfurt, Urt. v. 27.11.2025Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 7. September 2026
- 3. Zur Anwendbarkeit der DSGVO bei Weiterleitung privater Chatnachrichten, OLG Frankfurt, Urt. v. 27.11.2025Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 7. September 2026
- 4. Gesetz ist teils verfassungswidrigEingeschränkter ZugriffProf. Christian Solmecke · www.wbs.legal · 4. Oktober 2024
- 5. Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG - SchriftformerfordernisEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 28. November 2022
- 6. DatenspeicherungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Oktober 2024
- 7. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Oktober 2024
- 8. Im Brennpunkt 9Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 53
- 1. 19/5923 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5190 - Konsequenzen aus verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in HamburgBundestag Drucksachen · 21. November 2018
- 2. 18/12122 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11502, 18/11931 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-GesetzesBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 3. 18/12141 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/11163 - Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11326, 18/11658, 18/11822 Nr. 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundeskriminalamtgesetzesBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 4. 18/13653 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13547 - Verdacht rechtswidriger Speicherungen in Staatsschutzdateien des BundeskriminalamtesBundestag Drucksachen · 28. September 2017
- 5. 18/11658 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes - Drucksache 18/11326 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. März 2017
- 6. 19/6214 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5228 - Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2018Bundestag Drucksachen · 30. November 2018
- 7. 19/2644 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1970 - Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2018Bundestag Drucksachen · 11. Juni 2018
- 8. 19/1558 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1255 - Praxis der Abschiebung von GefährdernBundestag Drucksachen · 27. April 2018