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21. Januar 2026
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24. März 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
- 1.
- Versorger: Derjenige, der Strom leistet;
- 2.
- Eigenerzeuger: derjenige, der Strom zum Selbstverbrauch erzeugt;
- 2a.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige: die vom Statistischen Bundesamt in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 11, herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), auch zu beziehen über www.destatis.de;
- 3.
- Unternehmen des Produzierenden Gewerbes: Unternehmen, die dem Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steine und Erden), D (Verarbeitendes Gewerbe), E (Energie- und Wasserversorgung) oder F (Baugewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen sind, sowie die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wenn sie überwiegend eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die den vorgenannten Abschnitten der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen ist;
- 4.
- Unternehmen im Sinne der Nummer 3: Kleinste rechtlich selbständige Einheit sowie kommunale Eigenbetriebe, die auf Grundlage der Eigenbetriebsgesetze oder Eigenbetriebsverordnungen der Länder geführt werden;
- 5.
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft: Unternehmen, die dem Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft) oder der Klasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht) der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen sind, sowie die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wenn sie überwiegend eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die dem Abschnitt A oder der Klasse 05.02 der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen ist;
- 6.
- Unternehmen im Sinne der Nummer 5: Wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Einheit, die unter einheitlicher und selbständiger Führung steht;
- 7.
- (weggefallen)
- 8.
- Elektromobilität: das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen schienen- oder leitungsgebundener Fahrzeuge;
- 8a.
- Ladepunkt: eine Einrichtung, an der gleichzeitig nur ein elektrisch betriebenes Fahrzeug aufgeladen oder entladen werden kann und die geeignet und bestimmt ist zum Aufladen oder zum Auf- und Entladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen;
- 8b.
- Betreiber des Ladepunkts: wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt;
- 8c.
- bidirektionales Laden: ein Ladevorgang, bei dem die Richtung des Stromflusses umgekehrt werden kann, sodass Strom vom aufladbaren elektrischen Energiespeicher eines Elektrofahrzeugs zu dem Ladepunkt fließen kann, an den er angeschlossen ist;
- 9.
- Stromspeicher: andere Anlagen als Anlagen zur Stromerzeugung, die am Ort ihres Betriebs ausschließlich dem Zweck der Zwischenspeicherung von Strom für eine spätere Verwendung dienen, während des Betriebs ausschließlich an ihrem geografischen Standort verbleiben und nicht Teil eines Fahrzeugs sind; der geografische Standort ist ein durch Koordinaten bestimmter Punkt;
- 9a.
- Zwischenspeicherung von Strom: die Umwandlung von Strom in eine andere Energieform, die Speicherung der umgewandelten Energie und ihre anschließende Rückumwandlung in Strom;
- 10.
- hocheffiziente KWK-Anlagen: ortsfeste Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme, in denen Strom erzeugt wird und die die Kriterien des Anhangs III zu der Richtlinie (EU) 2023/1791 mit der Maßgabe erfüllen, dass unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme der Anlagen die direkten CO2-Emissionen aus der kombinierten Erzeugung mit fossilen Brennstoffen je Kilowattstunde Energieertrag, einschließlich Wärme, Kälte, Strom und mechanischer Energie, je Stromerzeugungseinheit weniger als 270 Gramm betragen;
- 11.
- Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom: ein Netz, das der Verteilung von Strom an Dritte dient und von seiner Dimensionierung nicht von vornherein nur auf die Versorgung bestimmter, schon bei der Netzerrichtung feststehender oder bestimmbarer Personen ausgelegt ist, sondern grundsätzlich jedermann für die Versorgung offensteht.
Fachbeiträge • 148
- 1. Neuer Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes - Teil 2Eingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 2. September 2025
- 2. Im Fokus: Wichtige Entscheidungen im Energie- und StromsteuerrechtEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 29. April 2025
- 3. Newsflash 4/2016Eingeschränkter ZugriffAdmin Website · www.pauly-rechtsanwaelte-koeln.de · 18. Februar 2016
- 4. Stromsteuerentlastung - Was Sie wissen solltenEingeschränkter ZugriffEtl · www.etl.de · 12. Juni 2025
- 5. Bundestag beschließt Novelle des Strom- und Energiesteuerrechts zum 01.01.2026Eingeschränkter ZugriffEva Rehberg · www.ebnerstolz.de · 21. November 2025
- 6. Brahms Nebel & KollegenEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 19. Januar 2021
- 7. Neuigkeiten aus der EnergiebrancheEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 13. August 2020
- 8. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Christian Dümke · www.recht-energisch.de · 11. September 2026
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 18/12580 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11493, 18/11927, 18/12181 Nr 1.7 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des StromsteuergesetzesBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 18/11493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des StromsteuergesetzesBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 3. 19/6982 - Kleine Anfrage: Stromsteuer auf KlärgasverstromungBundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 4. 19/12388 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11977 - Importzölle auf PrimäraluminiumBundestag Drucksachen · 14. August 2019
- 5. 19/8037 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 6. 19/7404 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6982 - Stromsteuer auf KlärgasverstromungBundestag Drucksachen · 29. Januar 2019
- 7. 19/9297 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8037 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/8268 - Stromsteuer senken - Bürger entlastenBundestag Drucksachen · 10. April 2019
- 8. 20/3872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten SpitzenausgleichsBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022