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30. Juni 2012
30. Juni 2012
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8. September 2015
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27. Juni 2020
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9. Juli 2024
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die zuständigen Behörden stellen bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für
- 1.
- Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen,
- 2.
- Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern.
(2) Die Lärmaktionspläne haben den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG zu entsprechen und die nach Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG an die Kommission zu übermittelnden Daten zu enthalten. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
(2a) Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, an der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe der Haupteisenbahnstrecken und für Ballungsräume mit Eisenbahnverkehr mitzuwirken.
(3) Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen.
(4) § 47c Absatz 3 gilt entsprechend.
(5) Die Lärmaktionspläne werden bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Ist ein Lärmaktionsplan nach Satz 1 im Kalenderjahr 2023 zu überprüfen und zu überarbeiten, dann hat dies bis zum Ablauf des 18. Juli 2024 zu erfolgen.
(6) § 47 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 6 gilt entsprechend.
(7) Die zuständigen Behörden teilen Informationen aus den Lärmaktionsplänen, die in der Rechtsverordnung nach § 47f bezeichnet werden, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder einer von ihm benannten Stelle mit.
Fachbeiträge • 34
- 1. Keine Bindungswirkung eines kommunalen Lärmaktionsplans gegenüber der DB Netz AGEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 10. Januar 2017
- 2. qualifizierte Gefahr ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 24. April 2026
- 3. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 12. Januar 2021
- 4. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 4. Dezember 2019
- 5. 2. Dezember 2019Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 2. Dezember 2019
- 6. Immissionsschutz ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 24. April 2026
- 7. Verkehr ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 24. April 2026
- 8. Lärmaktionsplan ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 24. April 2026
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 2. 19/7220 - Unterrichtung: Erster Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen FluglärmBundestag Drucksachen · 18. Januar 2019
- 3. 19/21248 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Juli 2020
- 4. 19/20590 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und EuropaBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 5. 20/7502 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-RechtBundestag Drucksachen · 28. Juni 2023
- 6. 21/5846 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2026