(1) Das Bundesministerium der Verteidigung kann für Anlagen nach § 3 Absatz 5 Nummer 1 und 3, die der Landesverteidigung dienen, in Einzelfällen, auch für bestimmte Arten von Anlagen, Ausnahmen von diesem Gesetz und von den auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen zulassen, soweit dies zwingende Gründe der Verteidigung oder die Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen erfordern. Dabei ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu berücksichtigen.
(2) Die Bundeswehr darf bei Anlagen nach § 3 Absatz 5 Nummer 2, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung in ihrem Bereich bestimmt sind, von den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen abweichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben zwingend erforderlich ist. Die auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen dürfen bei Anlagen nach § 3 Absatz 5 Nummer 2, die zur Verwendung in deren Bereich bestimmt sind, von den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen abweichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben zwingend erforderlich ist.
Fachbeiträge • 2
- 1. Update Umweltrecht GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 15. Juni 2026
- 2. Bundeswehr-Infrastruktur: BRAK warnt vor massivem Abbau des RechtsschutzesEingeschränkter Zugriffwww.brak.de · 22. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/1134 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/944 - Aufrüstung und KlimaneutralitätBundestag Drucksachen · 4. August 2025
- 2. 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenBundestag Drucksachen · 18. März 2026
- 3. 21/6988 - Beschlussempfehlung und Bericht: des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Durcksache 21/4786 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenBundestag Drucksachen · 8. Juli 2026