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4. Dezember 2010
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8. September 2015
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27. Juni 2020
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5. Januar 2026
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8. Juni 2026
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Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union kann die Bundesregierung zu dem in § 1 genannten Zweck durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass Anlagen, Stoffe, Erzeugnisse, Brennstoffe oder Treibstoffe gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nach Maßgabe der §§ 32 bis 35 bestimmte Anforderungen erfüllen. In einer Rechtsverordnung nach Satz 1, die der Erfüllung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte dient, kann das Kraftfahrt-Bundesamt als Genehmigungsbehörde bestimmt und insoweit der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstellt werden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Anlagengenehmigung nach den Vorschriften des Immissionsschutzrechts für landwirtschaftliche BauvorhabenEingeschränkter ZugriffPk · www.dr-kauch.de · 27. Februar 2020
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/10481 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8746 - Institutionelle ZuwendungenBundestag Drucksachen · 23. Mai 2019
- 2. 19/24906 - Verordnung: Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von AbfällenBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020
- 3. 19/29628 - Verordnung: Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von AbfällenBundestag Drucksachen · 12. Mai 2021
- 4. 20/9649 - Verordnung: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-VerbotsverordnungBundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 5. 20/9333 - Verordnung: 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV)Bundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 6. 20/6813 - Verordnung: 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV)Bundestag Drucksachen · 15. Mai 2023
- 7. 20/8106 - Verordnung: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-VerbotsverordnungBundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 8. 21/5875 - Verordnung: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 und zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2427Bundestag Drucksachen · 11. Mai 2026