(1) Bei den nach § 10 Absatz 1 festgelegten Märkten prüft die Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktanalyse, ob diese nach Absatz 2 (Drei-Kriterien-Test) für eine Regulierung nach diesem Teil in Betracht kommen. Soweit dies der Fall ist, prüft sie, ob die Auferlegung von Verpflichtungen aufgrund der Feststellung, dass ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht nach Absatz 4 verfügt oder verfügen, gerechtfertigt sein kann.
(2) Für eine Regulierung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 kommen solche nach § 10 Absatz 1 festgelegten Märkte in Betracht,
- 1.
- die durch beträchtliche und anhaltende strukturelle, rechtliche oder regulatorische Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind,
- 2.
- deren Strukturen angesichts des Infrastrukturwettbewerbs und des sonstigen Wettbewerbs innerhalb des relevanten Zeitraums nicht zu wirksamem Wettbewerb tendieren und
- 3.
- auf denen die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts allein nicht ausreicht, um dem festgestellten Marktversagen angemessen entgegenzuwirken.
(3) Bei der Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit eines Marktes nach Absatz 2 berücksichtigt die Bundesnetzagentur die Entwicklungen, die ohne eine Regulierung des betrachteten Marktes nach den Vorschriften dieses Abschnitts zu erwarten wären; sie berücksichtigt insbesondere
- 1.
- Marktentwicklungen, die die Wahrscheinlichkeit, dass der relevante Markt zu einem wirksamen Wettbewerb tendiert, beeinflussen,
- 2.
- alle relevanten Wettbewerbszwänge auf Vorleistungs- und Endkundenebene, unabhängig davon, ob davon ausgegangen wird, dass die Quelle solcher Wettbewerbszwänge von Telekommunikationsnetzen und -diensten oder anderen Arten von Diensten oder Anwendungen ausgeht, die aus Endnutzersicht vergleichbar sind, und unabhängig davon, ob solche Wettbewerbszwänge Teil des relevanten Marktes sind,
- 3.
- andere Arten der Regulierung oder von Maßnahmen, die auferlegt sind und sich auf den relevanten Markt oder zugehörige Endkundenmärkte im betreffenden Zeitraum auswirken, sowie
- 4.
- eine auf eine Marktanalyse gestützte Regulierung anderer relevanter Märkte.
(4) Sofern ein Markt nach dem Drei-Kriterien-Test für eine Regulierung nach diesem Teil in Betracht kommt, prüft die Bundesnetzagentur, ob und welche Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht verfügen. Ein Unternehmen gilt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wenn es entweder allein oder gemeinsam mit anderen eine der Beherrschung gleichkommende Stellung einnimmt, das heißt, eine wirtschaftlich starke Stellung, die es ihm gestattet, sich in beträchtlichem Umfang unabhängig von Wettbewerbern, Kunden und Endnutzern zu verhalten.
(5) Verfügt ein Unternehmen auf einem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht, so kann es auf einem benachbarten, für eine Regulierung in Betracht kommenden Markt ebenfalls als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft werden, wenn die Verbindungen zwischen beiden Märkten es gestatten, Marktmacht von dem relevanten Markt auf den benachbarten Markt zu übertragen und damit die gesamte Marktmacht des Unternehmens zu verstärken.
(6) Im Falle länderübergreifender Märkte im Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/1972 untersucht die Bundesnetzagentur gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, welche diese Märkte umfassen, ob beträchtliche Marktmacht im Sinne von Absatz 4 vorliegt.
(7) Die Bundesnetzagentur trägt im Rahmen der Marktanalyse den in § 10 Absatz 2 Satz 1 genannten Veröffentlichungen der Kommission in ihrer jeweils geltenden Fassung weitestgehend Rechnung.
Fachbeiträge • 30
- 1. BVerfG: Zur gerichtlichen Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung durch die BundesnetzagenturEingeschränkter ZugriffCarl Christian Müller · www.mueller.legal · 12. Januar 2012
- 2. Pressemitteilungen - VATMEingeschränkter Zugriffwww.vatm.de · 24. November 1998
- 3. Pressemitteilungen - VATMEingeschränkter Zugriffwww.vatm.de · 23. November 1998
- 4. BGH zur Endgerätewahl bei MobilfunkverträgenEingeschränkter ZugriffClaudiohd24 · www.mtrlegal.com · 7. Januar 2026
- 5. Autor im neuen Beck’schen Kommentar zum TKG von Geppert/SchützEingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Louven · www.louven.legal · 12. September 2023
- 6. Regulierung des Telekommunikationsmarktes und ihre gerichtliche KontrolleEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. Januar 2012
- 7. Resale-Zugänge zum Telekom-NetzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. August 2013
- 8. BVerwG 6 C 21.06, Urteil vom 18. April 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/168 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 2. 19/15851 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim NetzausbauBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 3. 19/24785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des VerfassungsschutzrechtsBundestag Drucksachen · 27. November 2020
- 4. 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei TelemedienBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 5. 19/32686 - Unterrichtung: 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzenBundestag Drucksachen · 14. September 2021
- 6. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 7. 20/1620 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Telekommunikation (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb durch UmbruchBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 8. 19/28844 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26106, 19/26921, 19/27035 1.7 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme b) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26225 - Evaluierung des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 nach Gesetzeslage umsetzen und Ergebnisse im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 berücksichtigen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26226 - IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - Planungs- und Rechtssicherheit für Netzbetreiber herstellen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1328 - IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichernBundestag Drucksachen · 21. April 2021