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30. Juli 2025
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15. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Transparenz in Bezug auf den Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze errichtet und führt die zentrale Informationsstelle des Bundes ein technisches Instrument in Gestalt eines Datenportals, das Informationen bereitstellt zu den Bereichen
- 1.
- Infrastruktur nach Maßgabe des § 79,
- 2.
- Breitbandausbau nach Maßgabe des § 80,
- 3.
- künftiger Netzausbau nach Maßgabe des § 81,
- 4.
- Baustellen nach Maßgabe des § 82 und
- 5.
- Liegenschaften nach Maßgabe des § 83.
(2) Die Aufgaben der zentralen Informationsstelle des Bundes werden vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wahrgenommen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kann die Aufgaben der zentralen Informationsstelle des Bundes vollständig oder teilweise an Behörden in seinem Geschäftsbereich oder an seiner Fachaufsicht unterstehende Behörden übertragen oder Dritte mit der Aufgabenwahrnehmung beleihen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Die Informationen können auch für allgemeine Planungs- und Förderzwecke sowie für weitere durch Gesetz bestimmte Zwecke genutzt werden.
(4) Bei geografischen Erhebungen, die für die in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlich sind, arbeitet die zentrale Informationsstelle des Bundes mit der Bundesnetzagentur zusammen, soweit die Bundesnetzagentur die jeweilige Aufgabe nicht selbst durchführt und dies für ihre Aufgaben von Belang sein kann.
Fachbeiträge • 22
- 1. BVerwG 6 B 22.06, Beschluss vom 08. Juni 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 6 C 21.06, Urteil vom 18. April 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 6 C 10.13, Beschluss vom 25. Juni 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 5 BN 1.15, Beschluss vom 01. März 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 5 B 75.16, Beschluss vom 12. Januar 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 5 B 11.13, Beschluss vom 05. Juni 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 5 B 58.11, Beschluss vom 04. April 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 6 C 3.08, Urteil vom 25. März 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de