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1. August 2012
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1. April 2019
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26. März 2024
26. März 2024
(1) Die Entnahmekrankenhäuser bestellen mindestens einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Der Transplantationsbeauftragte ist in Erfüllung seiner Aufgaben unmittelbar der ärztlichen Leitung des Entnahmekrankenhauses unterstellt. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Die Entnahmekrankenhäuser stellen sicher, dass der Transplantationsbeauftragte seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, und unterstützen ihn dabei. Die Entnahmekrankenhäuser stellen insbesondere sicher, dass
- 1.
- der Transplantationsbeauftragte hinzugezogen wird, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen,
- 2.
- der Transplantationsbeauftragte zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Zugangsrecht zu den Intensivstationen des Entnahmekrankenhauses erhält,
- 3.
- dem Transplantationsbeauftragten zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 2 Nummer 5 alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden und
- 4.
- durch Vertretungsregelungen die Verfügbarkeit eines Transplantationsbeauftragten gewährleistet ist.
(2) Transplantationsbeauftragte sind insbesondere dafür verantwortlich,
- 1.
- dass die Entnahmekrankenhäuser ihrer Verpflichtung nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 nachkommen,
- 2.
- dass die Angehörigen von Spendern nach § 3 oder § 4 in angemessener Weise begleitet werden,
- 3.
- die Verfahrensanweisungen nach § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 zu erstellen,
- 4.
- dass das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird,
- 5.
- alle Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung in jedem Einzelfall, insbesondere die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung oder eine nicht erfolgte Meldung nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 oder andere der Organentnahme entgegenstehende Gründe, auszuwerten und
- 6.
- dass der Leitung des Entnahmekrankenhauses mindestens einmal jährlich über die Ergebnisse der Auswertung nach Nummer 5 über ihre Tätigkeit und über den Stand der Organspende im Entnahmekrankenhaus berichtet wird.
(3) Transplantationsbeauftragte sind so weit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben und zu ihrer Teilnahme an fachspezifischer Fort- und Weiterbildung erforderlich ist. Die Freistellung erfolgt mit einem Anteil von mindestens 0,1 Stellen bei bis zu je zehn Intensivbehandlungsbetten. In Entnahmekrankenhäusern, die Transplantationszentren nach § 10 Absatz 1 sind, muss die Freistellung insgesamt eine ganze Stelle betragen. Die Entnahmekrankenhäuser erhalten Ersatz für die Aufwendungen für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist gegenüber der Koordinierungsstelle nachzuweisen.
(4) Das Nähere, insbesondere zu der erforderlichen Qualifikation und organisationsrechtlichen Stellung der Transplantationsbeauftragten, wird durch Landesrecht bestimmt. Durch Landesrecht können die Voraussetzungen festgelegt werden, nach denen mehrere Entnahmekrankenhäuser zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nach Absatz 1 die Bestellung eines gemeinsamen Transplantationsbeauftragten schriftlich vereinbaren können. Dabei ist sicherzustellen, dass der Transplantationsbeauftragte seine Aufgaben in jedem der Entnahmekrankenhäuser ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Im Landesrecht können auch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Bestellung eines Transplantationsbeauftragten vorgesehen werden, soweit und solange die Realisierung einer Organentnahme in begründeten Ausnahmefällen wegen der Besonderheiten des Entnahmekrankenhauses ausgeschlossen ist. Die Ausnahmen können einer Genehmigung durch die zuständige Behörde unterworfen werden.
Fachbeiträge • 1
- 1. Desiderate für das TransplantationsmedizinrechtEingeschränkter Zugriffhttps://gesundheitsrecht.blog/ · 20. Januar 2023
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 18/10854 - Unterrichtung: Dritter Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der TransplantationsmedizinBundestag Drucksachen · 13. Januar 2017
- 2. 19/7722 - Antrag: Qualifikation der Transplantationsbeauftragten verpflichtend und bundeseinheitlich nach dem Curriculum der Bundesärztekammer regelnBundestag Drucksachen · 13. Februar 2019
- 3. 19/7766 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/6915 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/7034 - Zahl der freiwilligen Organspender in Deutschland erhöhen - Spendenbereitschaft als Ehrenamt anerkennen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/5673 - Chancen von altruistischen Organlebendspenden nutzen - Spenden erleichternBundestag Drucksachen · 13. Februar 2019
- 4. 19/6915 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der OrganspendeBundestag Drucksachen · 8. Januar 2019
- 5. 19/7721 - Antrag: Verantwortungsbereich der Transplantationsbeauftragten gesetzlich bundeseinheitlich festlegenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2019
- 6. 19/22308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. September 2020
- 7. 19/21305 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20998 - Umsetzung der Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der OrganspendeBundestag Drucksachen · 28. Juli 2020
- 8. 19/20998 - Kleine Anfrage: Umsetzung der Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der OrganspendeBundestag Drucksachen · 13. Juli 2020