Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
13. Februar 2024
13. Februar 2024
>
Version
30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Der öffentliche Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen nach § 29 Absatz 1 Satz 1 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen auf einem anderen geeigneten Weg übermitteln, wenn die erforderlichen elektronischen Mittel zum Abruf der Vergabeunterlagen
- 1.
- aufgrund der besonderen Art der Auftragsvergabe nicht mit allgemein verfügbaren oder verbreiteten Geräten und Programmen der Informations- und Kommunikationstechnologie kompatibel sind,
- 2.
- Dateiformate zur Beschreibung der Angebote verwenden, die nicht mit allgemein verfügbaren oder verbreiteten Programmen verarbeitet werden können oder die durch andere als kostenlose und allgemein verfügbare Lizenzen geschützt sind, oder
- 3.
- die Verwendung von Bürogeräten voraussetzen, die dem öffentlichen Auftraggeber nicht allgemein zur Verfügung stehen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung an, welche Maßnahmen er zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen anwendet und wie auf die Vergabeunterlagen zugegriffen werden kann. Die Angebotsfrist wird in diesen Fällen um fünf Tage verlängert, es sei denn, die Maßnahme zum Schutz der Vertraulichkeit besteht ausschließlich in der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung oder es liegt ein Fall hinreichend begründeter Dringlichkeit gemäß § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 vor.
Fachbeiträge • 12
- 1. Bieterschützende Rechte im VergabeverfahrenEingeschränkter ZugriffAbante Redaktionsteam · www.abante.de · 9. September 2026
- 2. Zweistufiges Vergabeverfahren - Wann müssen die vollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden?Eingeschränkter ZugriffCbh Redaktion · www.cbh.de · 7. Januar 2019
- 3. Verlinkung zur Bekanntmachung von Eignungskriterien nach VK Südbayern ausreichend!Eingeschränkter Zugriffwww.lutzabel.com · 20. Mai 2026
- 4. Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Auftraggeber im Falle eines zweistufigen Vergabeverfahrens nicht verpflichtet ist, schon mit der Auftragsbekanntmachung sämtliche VergabeEingeschränkter Zugriffwww.appelhagen.de · 12. Mai 2018
- 5. und Vergaberecht 16/2018Eingeschränkter Zugriffwww.goehmann.de · 26. Juli 2018
- 6. Drei in Eins: Elektronische Auktion, Transaktionsentgelt und PreisuntergrenzeEingeschränkter ZugriffZentrum Für Osteuropa · www.ggsc.de · 21. Februar 2022
- 7. Teilnahmewettbewerb: Welcher Umfang der Vergabeunterlagen ist erforderlich?Eingeschränkter ZugriffBirgit Gressner · www.it-recht-kanzlei.de · 27. August 2019
- 8. Bekanntmachung von Eignungskriterien: Verlinkung ausreichend?Eingeschränkter ZugriffYvonne A. E. Schulten · www.it-recht-kanzlei.de · 23. Oktober 2018
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/10900 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 2. 20/14344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 3. 20/7300 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2021/2022 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Juli 2023
- 4. 21/1934 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher AufträgeBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025