(1) Rechtswidrige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, sind, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, zurückzunehmen; § 48 Absatz 2 bis 4 und § 49a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind anzuwenden. Soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 dies erfordern, können in Rechtsverordnungen nach den §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, zur Erstattung von zu Unrecht gewährten rechtlich erheblichen Vorteilen auch Dritte verpflichtet werden, die Marktordnungswaren erzeugen, gewinnen, be- oder verarbeiten, verbringen, ein- oder ausführen, besitzen oder besessen haben oder unmittelbar oder mittelbar am Geschäftsverkehr mit solchen Waren teilnehmen oder teilgenommen haben.
(2) Rechtmäßige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, sind, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, zu widerrufen, soweit eine Voraussetzung für den Erlass des Bescheides nachträglich entfallen oder nicht eingehalten worden ist, insbesondere der gewährte rechtlich erhebliche Vorteil nicht oder nicht mehr nach Maßgabe des Bescheides verwendet wird; der Bescheid ist mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen, soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 nichts anderes zulassen. § 48 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend, § 49a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden.
(3) Zu erstattende Beträge werden durch Bescheid festgesetzt.
Fußnote
(+++ Abschn. 2 (§§ 6 bis 17): Zur Anwendung vgl. § 2 Nr. 1 LwErzgSchulproG +++)
Fachbeiträge • 14
- 1. Hagen Döhl, Autor auf paragraf.infoEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 4. April 2003
- 2. Landwirtschaftsrecht Archives - Seite 7 von 10 - paragraf.infoEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 25. April 2003
- 3. Rückforderung von Subventionen, Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, NutzungsbefugnisEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 25. März 2003
- 4. BVerwG 3 C 3.10, Beschluss vom 21. Oktober 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 3 C 4.10, Beschluss vom 21. Oktober 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 3 B 117.04, Beschluss vom 29. März 2005Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. Verfahrensinformation zu 3 B 16.07Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 C 14.12, Urteil vom 21. März 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/29488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2021
- 2. 20/6315 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 5. April 2023
- 3. 20/6751 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des MarktorganisationsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. Mai 2023
- 4. 21/1385 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des MarktorganisationsgesetzesBundestag Drucksachen · 27. August 2025