(1) Rechtswidrige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, sind, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, zurückzunehmen; § 48 Absatz 2 bis 4 und § 49a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind anzuwenden. Soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 dies erfordern, können in Rechtsverordnungen nach den §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, zur Erstattung von zu Unrecht gewährten rechtlich erheblichen Vorteilen auch Dritte verpflichtet werden, die Marktordnungswaren erzeugen, gewinnen, be- oder verarbeiten, verbringen, ein- oder ausführen, besitzen oder besessen haben oder unmittelbar oder mittelbar am Geschäftsverkehr mit solchen Waren teilnehmen oder teilgenommen haben.
(2) Rechtmäßige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, sind, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, zu widerrufen, soweit eine Voraussetzung für den Erlass des Bescheides nachträglich entfallen oder nicht eingehalten worden ist, insbesondere der gewährte rechtlich erhebliche Vorteil nicht oder nicht mehr nach Maßgabe des Bescheides verwendet wird; der Bescheid ist mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen, soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 nichts anderes zulassen. § 48 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend, § 49a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden.
(3) Zu erstattende Beträge werden durch Bescheid festgesetzt.
Fußnote
(+++ Abschn. 2 (§§ 6 bis 17): Zur Anwendung vgl. § 2 Nr. 1 LwErzgSchulproG +++)
Fachbeiträge • 11
- 1. BVerwG 3 C 3.10, Beschluss vom 21. Oktober 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 3 C 4.10, Beschluss vom 21. Oktober 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 3 B 117.04, Beschluss vom 29. März 2005Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Verfahrensinformation zu 3 B 16.07Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 3 C 14.12, Urteil vom 21. März 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 3 C 15.08, Urteil vom 26. August 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 3 B 24.06, Beschluss vom 05. April 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 C 23.13, Urteil vom 24. Juli 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de