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25. Mai 2016
25. Mai 2016
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11. Juni 2026
11. Juni 2026
(1) In der Satzung muss bestimmt werden, dass das Kuratorium aus ehrenamtlichen Kuratoren besteht und diese entsprechend den Absätzen 2 und 3 zu benennen sind. Stimmberechtigte Mitglieder des Kuratoriums werden für vier Jahre ernannt. Sie können erneut für eine weitere Zeitperiode bestätigt werden. Eine nachfolgende Wiederwahl oder erneute Ernennung ist erst nach einer Zeit von mindestens vier Jahren möglich.
(2) In der Satzung muss bestimmt werden, dass als Kuratoren mit Stimmrecht benannt werden
- 1.
- aus der Mitgliederversammlung sechs Vertreter oder Vertreterinnen,
- 2.
- vom Deutschen Behindertenrat ein Vertreter oder eine Vertreterin,
- 3.
- aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zwei Mitglieder,
- 4.
- drei vom Bundestag zu benennende Vertreter oder Vertreterinnen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug,
- 5.
- drei vom Bundestag zu benennende Mitglieder der Zivilgesellschaft,
- 6.
- vom Forum Menschenrechte drei Vertreter oder Vertreterinnen.
(3) In der Satzung muss bestimmt werden, dass je ein Kuratoriumsmitglied ohne Stimmrecht benannt wird durch:
- 1.
- den Beauftragten oder die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten,
- 2.
- den Beauftragten oder die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt,
- 3.
- den Beauftragten oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung,
- 4.
- den Beauftragten oder die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
- 5.
- das Bundesministerium der Verteidigung,
- 6.
- das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
- 7.
- das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
- 8.
- das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
- 9.
- den Bundesrat.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 19/171 - Unterrichtung: Jahresbericht 2016Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 2017
- 2. 19/6492 - Unterrichtung: Jahresbericht 2017Bundestag Drucksachen · 19. Dezember 2018
- 3. 19/15830 - Unterrichtung: Jahresbericht 2018Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2019
- 4. 19/24970 - Unterrichtung: Jahresbericht 2019Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2020
- 5. 19/23881 - Wahlvorschlag: Wahl eines vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitgliedes des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)Bundestag Drucksachen · 2. November 2020
- 6. 19/17117 - Wahlvorschlag: Wahl vom Deutschen Bundestag zu benennender Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)Bundestag Drucksachen · 12. März 2020
- 7. 19/22326 - Wahlvorschlag: Wahl eines vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitgliedes des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2020
- 8. 19/17116 - Wahlvorschlag: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)Bundestag Drucksachen · 12. Februar 2020