(1) (weggefallen)
(2) Das Gremium nach § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (Gremium) wird vom Bundesministerium der Finanzen laufend über alle den Fonds betreffenden Fragen unterrichtet. Es ist befugt, Mitglieder des Lenkungsausschusses sowie Vertreter der Geschäftsführung der Finanzagentur und der Organe eines von einer Maßnahme des Fonds begünstigten Unternehmens zu laden. Die Vertreter der Geschäftsführung der Finanzagentur und der Organe eines von der Maßnahme des Fonds begünstigten Unternehmens sind zur Auskunft vor dem Gremium berechtigt und verpflichtet. Das Gremium berät ferner über grundsätzliche und strategische Fragen und langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik.
(3) Das Gremium tagt geheim. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Dies gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzungen. § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Bundesschuldenwesengesetzes gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 20/4880 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2021)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2022
- 2. 20/180 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2020)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2021
- 3. 20/13499 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13187 - Veräußerung eines Aktienpakets des Bundes an der Commerzbank AGBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2024
- 4. 20/13644 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13340 - 16 Jahre Bundesbeteiligung an der Commerzbank und die geplante Übernahme durch die UniCredit GroupBundestag Drucksachen · 5. November 2024
- 5. 20/14000 - Unterrichtung: Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2023)Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2024
- 6. 20/9700 - Unterrichtung: Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2022)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2023
- 7. 20/10280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024
- 8. 21/3200 - Unterrichtung: Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025