(1) Der Fonds kann sich an der Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors beteiligen, insbesondere gegen Leistung einer Einlage Anteile oder stille Beteiligungen erwerben und sonstige Bestandteile der Eigenmittel dieser Unternehmen, einschließlich solcher, die durch Landesrecht geschaffen werden, übernehmen.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen entscheidet über die Übernahme und Veräußerung von Beteiligungen nach Absatz 1. Eine Beteiligung durch den Fonds soll nur dann erfolgen, wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und der vom Bund angestrebte Zweck sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Die §§ 65 bis 69 der Bundeshaushaltsordnung finden keine Anwendung.
(3) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über
- 1.
- die Gegenleistung und die sonstigen Bedingungen der Rekapitalisierung,
- 2.
- Obergrenzen für die Beteiligung an Eigenmittelbestandteilen von einzelnen Unternehmen des Finanzsektors sowie für bestimmte Arten von Eigenmittelbestandteilen,
- 3.
- die Bedingungen, unter denen der Fonds seine Beteiligung an den Eigenmittelbestandteilen wieder veräußern kann, und
- 4.
- sonstige Bedingungen, die zur Sicherstellung des Zweckes dieses Gesetzes im Rahmen der Rekapitalisierung nach Absatz 1 erforderlich sind.
(4) Der Haushaltsausschuss und der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind über Erlass und Änderungen der Rechtsverordnung nach Absatz 3 unverzüglich zu unterrichten.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/20147 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/19494 - Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz - SURE-GewährlG) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19860 - Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz - SURE-GewährlG)Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 2. 19/18109 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG)Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 3. 20/2594 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2356 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2022