(1) Klagen der betroffenen Person gegen einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 oder der darin enthaltenen Rechte der betroffenen Person können bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. Klagen nach Satz 1 können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Klagen gegen Behörden, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden sind.
(3) Hat der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter einen Vertreter nach Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 benannt, gilt dieser auch als bevollmächtigt, Zustellungen in zivilgerichtlichen Verfahren nach Absatz 1 entgegenzunehmen. § 184 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 50
- 1. Strafantrag? Verhaltensbedingte Kündigung!Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Mai 2017
- 2. Rechtsanwalt, IT-Fachanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 3. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 21. August 2012
- 4. Fachanwalt für Strafrecht Ferner zur StrafanzeigeEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 23. März 2013
- 5. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. Januar 2026
- 6. BDSG: Fachanwalt für ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 3. Dezember 2021
- 7. BDSG: Fachanwalt für ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 28. Juni 2013
- 8. Fachanwalt für IT-Recht FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 11. September 2014