Version
1. Juli 2017
1. Juli 2017
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt.
(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
- 1.
- die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter gehören oder zustehen oder
- 2.
- die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung von Handlungen dienen werden, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter nicht vorwerfbar gehandelt hat.
Fachbeiträge • 7
- 1. Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit u. v. m.Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. Januar 2026
- 2. Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit u. v. m.Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. Januar 2026
- 3. Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit u. v. m.Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. Januar 2026
- 4. Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit u. v. m.Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. Januar 2026
- 5. Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit u. v. m.Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. Januar 2026
- 6. Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit u. v. m.Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. Januar 2026
- 7. Anzeigepflicht, Schenkung Kapitalgesellschaft, doppelte Haushaltsführung, Mindestvertragslaufzeit u. v. m.Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. Januar 2026