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1. Januar 2002
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1. Januar 2021
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
- 1.
- öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder
- 2.
- in grob anstößiger Weise dadurch, dass er einen Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer auf die in Absatz 1 bezeichnete Weise Mittel oder Gegenstände, die dem sexuellen Gebrauch dienen, anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.
(3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer einen sexuellen Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) an Orten der Öffentlichkeit zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Fachbeiträge • 92
- 1. Anwalt Ordnungswidrigkeiten & BußgeldEingeschränkter Zugriffwww.dr-buchert.de · 27. Februar 2026
- 2. Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Medien, Presserecht, Urheberrecht, Datenschutz - FachanwaltEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. Anwalt Ordnungswidrigkeiten & BußgeldEingeschränkter Zugriffwww.dr-buchert.de · 27. Februar 2026
- 4. BGH: Verbreiten im InternetEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Medien, Presserecht, Urheberrecht, Datenschutz - FachanwaltEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. BGH: Verbreiten im InternetEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Medien, Presserecht, Urheberrecht, Datenschutz - FachanwaltEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Medien, Presserecht, Urheberrecht, Datenschutz - FachanwaltEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024
- 2. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 3. 21/700 - Unterrichtung: Abschlussbericht der Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen PersonenBundestag Drucksachen · 26. Juni 2025