Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Juli 2017
1. Juli 2017
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Hat der Täter durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung oder für sie etwas erlangt und wird gegen ihn wegen der Handlung eine Geldbuße nicht festgesetzt, so kann gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages bis zu der Höhe angeordnet werden, die dem Wert des Erlangten entspricht.
(2) Die Anordnung der Einziehung eines Geldbetrages bis zu der in Absatz 1 genannten Höhe kann sich gegen einen anderen, der nicht Täter ist, richten, wenn
- 1.
- er durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung etwas erlangt hat und der Täter für ihn gehandelt hat,
- 2.
- ihm das Erlangte
- a)
- unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen wurde oder
- b)
- übertragen wurde und er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer mit Geldbuße bedrohten Handlung herrührt, oder
- 3.
- das Erlangte auf ihn
- a)
- als Erbe übergegangen ist oder
- b)
- als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer übertragen worden ist.
(3) Bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten sind die Aufwendungen des Täters oder des anderen abzuziehen. Außer Betracht bleibt jedoch das, was für die Begehung der Tat oder für ihre Vorbereitung aufgewendet oder eingesetzt worden ist.
(4) Umfang und Wert des Erlangten einschließlich der abzuziehenden Aufwendungen können geschätzt werden. § 18 gilt entsprechend.
(5) Wird gegen den Täter ein Bußgeldverfahren nicht eingeleitet oder wird es eingestellt, so kann die Einziehung selbständig angeordnet werden.
Fachbeiträge • 75
- 1. Rechtsanwalt Ferdi ÖzbayEingeschränkter ZugriffFerdi Özbay · www.oezbay.com · 27. Mai 2019
- 2. Buchert Jacob Peter RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.dr-buchert.de · 27. Februar 2026
- 3. Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen NetzwerkenEingeschränkter Zugriffwww.bvm-law.de · 20. März 2023
- 4. Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen NetzwerkenEingeschränkter Zugriffwww.bvm-law.de · 20. März 2023
- 5. Arbeitszeit Compliance Verstöße I Buchert Jacob PeterEingeschränkter Zugriffwww.dr-buchert.de · 21. Februar 2026
- 6. SonntagsfahrverbotEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-wue.de · 14. Mai 2018
- 7. Archiv Strafrecht 2014Eingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 8. und SpeditionsrechtEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-wue.de · 15. Juni 2022
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 20/13953 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 2. 20/7292 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7109 - Entwicklungen beim Steuervollzug 2022Bundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 3. 20/5164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die UmweltBundestag Drucksachen · 11. Januar 2023
- 4. 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)Bundestag Drucksachen · 24. Juni 2025
- 5. 21/1587 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/570 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1150 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)Bundestag Drucksachen · 10. September 2025
- 6. 21/2452 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/2001 - Entwicklungen beim Steuervollzug 2024Bundestag Drucksachen · 29. Oktober 2025
- 7. 20/14650 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Januar 2025
- 8. 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenBundestag Drucksachen · 18. März 2026