BAG, Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
LAG Niedersachsen 29. Mai 2006
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BAG 13. März 2007

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Sachverhalt
Die Klägerin, Lehrerin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, streitet mit dem beklagten Land über den vereinbarten wöchentlichen Beschäftigungsumfang. Nach einem Änderungsvertrag vom 17. Juni 2004 wurde die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von acht auf sechs Stunden reduziert. Die Klägerin begehrt Feststellung der Unwirksamkeit dieser Reduzierung.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Der Änderungsvertrag ist wirksam zustande gekommen und hat den vorherigen Vertrag aufgelöst (§ 1 Vertrag 17.6.2004). Ein Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung der sozialen Rechtfertigung (§ 2 i.V.m. § 1 KSchG) wurde nicht wirksam erklärt. Die Drohung mit Kündigung begründet keine Unwirksamkeit, da keine Anfechtung erfolgte (§ 123 BGB). Eine Änderungskündigung war entbehrlich, da die Klägerin dem Änderungsvertrag zustimmte.

Praxishinweis
Ein Änderungsvertrag zur Reduzierung des Beschäftigungsumfangs ist auch bei Androhung einer Kündigung wirksam, sofern keine Anfechtung erklärt wird. Ein Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung muss ausdrücklich und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erklärt werden, um Wirksamkeit zu entfalten.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 9 AZR 588/06
    Entscheidungsdatum : 13. März 2007

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