Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubhaft macht, dass ihre Säumnis unverschuldet war.
(2) Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Die Parteien haben die tatsächlichen Voraussetzungen glaubhaft zu machen.
(3) Die Entscheidung ergeht durch Beschluss.
Fachbeiträge • 26
- 1. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Schuldner stirbt: Haftungsbeschränkung muss in der Rechtsmittelinstanz vorbehalten werdenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 4. Juli 2018
- 4. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Schuldner stirbt: Haftungsbeschränkung muss in der Rechtsmittelinstanz vorbehalten werdenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 4. Juli 2018
- 7. Verurteilung wegen Patentverletzung: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung bei Nichtigkeit des KlagepatentsEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 13. Oktober 2014
- 8. Corona und Geschäftsraummiete: Wie urteilen die Gerichte?Eingeschränkter ZugriffJohannes Hofele · https://www.breiholdt-legal.de/blog/