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1. September 2009
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.
Fachbeiträge • 15
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Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/9314 - Antrag: Statistische Erfassung und Bekämpfung von Vielehen in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 14. November 2023
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