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1. September 2009
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.
Fachbeiträge • 4
- 1. Trennungsunterhaltsverfahren - und seine Aussetzung wegen einer in Italien kirchlich für nichtig erklärten EheEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. April 2026
- 2. Mit Ehefähigkeitszeugnis Im Ausland HeiratenEingeschränkter ZugriffDav · anwaltauskunft.de · 16. November 2022
- 3. BVerwG 10 C 2.12, Urteil vom 19. Juli 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Veröffentlichungen von Dr. Martin OttoEingeschränkter Zugriffwww.fernuni-hagen.de