Version
26. November 2020
26. November 2020
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Pflichtteilsanspruch ist der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.
(2) Das Gleiche gilt für den nach § 528 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Schenker zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes sowie für den Anspruch eines Ehegatten oder Lebenspartners auf den Ausgleich des Zugewinns.
Fachbeiträge • 19
- 1. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Jetzt EE Erbrecht effektiv kostenlos testenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Jetzt EE Erbrecht effektiv kostenlos testenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Asset Protection - Schutz für Unternehmens- und PrivatvermögenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 13. Januar 2026
- 5. Asset Protection - Schutz für Unternehmens- und PrivatvermögenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 13. Januar 2026
- 6. Zur Verwaltungsbefugnis eines TestamentsvollstreckersEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 27. November 2014
- 7. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va