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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 15.12.2025 - 28 W (pat) 51/22 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 28 W (pat) 51/22 |
| Entscheidungsdatum : | 15. Dezember 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 30 2018 030 819.4
hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 15. Dezember 2025 durch die Richterin Lachenmayr-Nikolaou als Vorsitzende, die Richterin Akintche und den Richter Schmid
beschlossen:
Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 17 vom 22. Oktober 2019 und vom 25. April 2022 werden aufgehoben.
ECLI:DE:BPatG:2025:151225B28Wpat51.22.0
Gründe
I.
Das Zeichen
ist am 11. Dezember 2018 zur Eintragung als Wort-/Bildmarke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Markenregister für die nachfolgend genannten Waren und Dienstleistungen angemeldet worden:
Klasse 1: Kunststoffe im Rohzustand; Kunststoffe und synthetische Harze, einschließlich Acrylharze im Rohzustand; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; unverarbeitete Polycarbonatharze;
Klasse 17: Fertige und halbfertige Kunststoffe; teilweise bearbeitete Kunststoffsubstanzen; recycelte Kunststoffe; halbverarbeitete Kunststoffe; Kunststofffolien, nicht zum Einwickeln; extrudierte Kunststoffe; Folien aus Kunststoffen; Kunststofffasern, außer für textile Zwecke; Recyclingmaterial aus Kunststoff zur Verwendung in der Herstellung; Kunststoffschaummaterialien zur Verwendung bei der Herstellung von laminierten Kunststoffmaterialien und Folien zur Verwendung bei der Herstellung; Kunststoffe in extrudierter Form zur Verwendung in der Herstellung; Kunststoffprodukte in Form von Platten, Profilen, Streifen, Stangen, Folien, Bögen, Brettern, Panelen, Blöcken und Rohren (Halbfabrikate); Isolations- und Barriereartikel und -materialien; Hartschaumplatten zur Isolierung; (Isolier-) Acrylharze; Acrylharze, teilweise verarbeitet; Rohre, Leitungen und Schläuche, nicht aus Metall; Kunststoffrohre; flexible Rohre, Schläuche und Zubehör dafür, alle nicht aus Metall; transluzente Wandplatten aus Polycarbonaten; Polyamidschaum; Schaumgummi;
Klasse 19: Fußböden, nicht aus Metall; Pflastersteine, nicht aus Metall, insbesondere zum Abdecken von Eisarenen und Skatebahnen; Verkleidungsteile für Gebäude, nicht aus Metall, zum Abdecken von Eisflächen und Skatebahnen; Bau- und Konstruktionsmaterialien, nicht aus Metall; Bauglas; Isolierglas für Bauzwecke; Rohre; Leitungen; Schläuche; Wasserrohre;
Klasse 35: Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Kunststoffe im Rohzustand, Kunststoffe und synthetische Harze, einschließlich Acrylharze im Rohzustand, Klebstoffe für gewerbliche Zwecke, unverarbeitete Polycarbonatharze, fertige und halbfertige Kunststoffe, teilweise bearbeitete Kunststoffsubstanzen, recycelte Kunststoffe, halbverarbeitete Kunststoffe, Kunststofffolien, nicht zum Einwickeln, extrudierte Kunststoffe, Folien aus Kunststoffen, Kunststofffasern, außer für textile Zwecke, Recyclingmaterial aus Kunststoff zur Verwendung in der Herstellung, Kunststoffschaummaterialien zur Verwendung bei der Herstellung von laminierten Kunststoffmaterialien und Folien zur Verwendung bei der Herstellung, Kunststoffe in extrudierter Form zur Verwendung in der Herstellung, Kunststoffprodukte in Form von Platten, Profilen, Streifen, Stangen, Folien, Bögen, Brettern, Panelen, Blöcken und Rohren (Halbfabrikate), Isolations- und Barriereartikel und -materialien, Hartschaumplatten zur Isolierung, (Isolier-) Acrylharze, Acrylharze, teilweise verarbeitet, Rohre, Leitungen und Schläuche, nicht aus Metall, Kunststoffrohre, flexible Rohre, Schläuche und Zubehör dafür, alle nicht aus Metall, transluzente Wandplatten, Polyamidschaum, Schaumgummi, Fußböden, nicht aus Metall, Pflastersteine, nicht aus Metall, insbesondere zum Abdecken von Eisarenen und Skatebahnen, Verkleidungsteile für Gebäude, nicht aus Metall, zum Abdecken von Eisflächen und Skatebahnen, Bau- und Konstruktionsmaterialien, nicht aus Metall, Bauglas, Isolierglas für Bauzwecke, Rohre, Leitungen, Schläuche, Wasserrohre;
Klasse 40:
Materialbearbeitung, nämlich Bearbeitung und Zuschnitt von Kunststoffen und Kunststoffwaren.
Die Markenstelle für Klasse 17 hat die Anmeldung mit Bescheid vom 9. April 2019 in Bezug auf die im obigen Verzeichnis fettgedruckten Waren wegen mangelnder Klarheit bzw. - hinsichtlich der Angabe "transluzente Wandplatten aus Polycarbonaten" - wegen unzutreffender Klassifizierung beanstandet.
Nachdem die Anmelderin sich hierauf nicht geäußert hatte, hat die Markenstelle für Klasse 17 die Anmeldung mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 teilweise, nämlich in Bezug auf die von der Beanstandung betroffenen Waren, zurückgewiesen:
Die hiergegen eingelegte Erinnerung der Anmelderin hat die Markenstelle, besetzt mit einer Beamtin des höheren Dienstes, mit Beschluss vom 25. April 2022 zurückgewiesen, weil die Anmelderin der Aufforderung zur Klärung der unklaren Begriffe nicht nachgekommen war.
Hiergegen hat die Anmelderin am 22. Mai 2022 Beschwerde erhoben.
Eine Beschwerdebegründung wurde nicht eingereicht. Mit Hinweis vom 8. September 2025 hat der Senat auf eine Bereinigung der Streitpunkte hingewirkt. Nachdem weiterhin keine Reaktion der Anmelderin zu verzeichnen war, hat die stellvertretende Vorsitzende am 17. Oktober 2025 unter Vorlage eines konkreten Vorschlags zur Änderung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses antragsgemäß eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Am 9. Dezember 2025 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Anmelderin die vorgeschlagene Änderung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses aufgegriffen und der Anmeldung die folgende Fassung des Verzeichnisses zugrunde gelegt (Änderungen in Fettdruck):
Klasse 1: Kunststoffe im Rohzustand; Kunststoffe und synthetische Harze, einschließlich Acrylharze im Rohzustand; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; unverarbeitete Polycarbonatharze.
Klasse 17: Fertige und halbfertige Kunststoffe; teilweise bearbeitete Kunststoffsubstanzen; recycelte Kunststoffe; halbverarbeitete Kunststoffe; Kunststofffolien, außer für Verpackungszwecke; extrudierte Kunststoffe (Halbfabrikate); Folien aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Kunststofffasern, außer für textile Zwecke; Recyclingmaterial aus Kunststoff zur Verwendung in der Herstellung; Kunststoffschaummaterialien zur Verwendung bei der Herstellung von laminierten Kunststoffmaterialien (Halbfabrikate) und Folien zur Verwendung bei der Herstellung (Halbfabrikate); Kunststoffe in extrudierter Form zur Verwendung in der Herstellung; Kunststoffprodukte in Form von Platten, Profilen, Streifen, Stangen, Folien, Bögen, Brettern, Panelen, Blöcken und Rohren (Halbfabrikate); Isolations- und Barriereartikel und -materialien; Hartschaumplatten zur Isolierung; Acrylharze für Isolierzwecke; Acrylharze, teilweise verarbeitet; flexible Rohre, flexible Leitungen und flexible Schläuche, nicht aus Metall; flexible Kunststoffrohre; flexible Rohre, Schläuche und Zubehör dafür, alle nicht aus Metall; Polyamidschaum; Schaumgummi; Schläuche aus Gummi. Klasse 19: Fußböden, nicht aus Metall; Pflastersteine, nicht aus Metall, insbesondere zum Abdecken von Eisarenen und Skatebahnen; Verkleidungsteile für Gebäude, nicht aus Metall, zum Abdecken von Eisflächen und Skatebahnen; Bau- und Konstruktionsmaterialien, nicht aus Metall; Bauglas; Isolierglas für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall für Bauzwecke; Leitungen für Lüftungs- und Klimaanlagen, nicht aus Metall; Wasserrohre aus Kunststoff für Dächer, isolierte Wasserrohre (nicht aus Metall); transluzente Wandplatten aus Polycarbonaten.
Klasse 35: Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Kunststoffe im Rohzustand, Kunststoffe und synthetische Harze, einschließlich Acrylharze im Rohzustand, Klebstoffe für gewerbliche Zwecke, unverarbeitete Polycarbonatharze, fertige und halbfertige Kunststoffe, teilweise bearbeitete Kunststoffsubstanzen, recycelte Kunststoffe, halbverarbeitete Kunststoffe, Kunststofffolien, nicht zum Einwickeln, extrudierte Kunststoffe, Folien aus Kunststoffen, Kunststofffasern, außer für textile Zwecke, Recyclingmaterial aus Kunststoff zur Verwendung in der Herstellung, Kunststoffschaummaterialien zur Verwendung bei der Herstellung von laminierten Kunststoffmaterialien und Folien zur Verwendung bei der Herstellung, Kunststoffe in extrudierter Form zur Verwendung in der Herstellung, Kunststoffprodukte in Form von Platten, Profilen, Streifen, Stangen, Folien, Bögen, Brettern, Panelen, Blöcken und Rohren (Halbfabrikate), Isolations- und Barriereartikel und -materialien, Hartschaumplatten zur Isolierung, (Isolier-) Acrylharze, Acrylharze, teilweise verarbeitet, Rohre, Leitungen und Schläuche, nicht aus Metall, Kunststoffrohre, flexible Rohre, Schläuche und Zubehör dafür, alle nicht aus Metall, transluzente Wandplatten, Polyamidschaum, Schaumgummi, Fußböden, nicht aus Metall, Pflastersteine, nicht aus Metall, insbesondere zum Abdecken von Eisarenen und Skatebahnen, Verkleidungsteile für Gebäude, nicht aus Metall, zum Abdecken von Eisflächen und Skatebahnen, Bau- und Konstruktionsmaterialien, nicht aus Metall, Bauglas, Isolierglas für Bauzwecke, Rohre, Leitungen, Schläuche, Wasserrohre.
Klasse 40:
Materialbearbeitung, nämlich Bearbeitung und Zuschnitt von Kunststoffen und Kunststoffwaren.
Auf dieser Grundlage hat die Beschwerdeführerin zuletzt sinngemäß beantragt,
die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 17 des DPMA vom 22. Oktober 2019 und vom 25. April 2022 aufzuheben.
Der Verhandlungstermin vom 10.Dezember 2025 wurde aufgehoben.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II.
Auf die zulässige Beschwerde der Anmelderin waren die angegriffenen Beschlüsse der Markenstelle im Hinblick auf die am 9. Dezember 2025 erklärte Änderung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufzuheben.
Die am 9. Dezember 2025 für die Anmelderin vorgelegte Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses räumt die von der Markenstelle erhobenen Bedenken vollständig aus, ohne dass an dieser Stelle eine nähere Auseinandersetzung mit den von der Markenstelle erhobenen Beanstandungen im Einzelnen erforderlich wäre. Die nach der - gem. § 39 Abs. 1 MarkenG zulässigen - Änderung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zuletzt verwendeten Bezeichnungen gehen auf Warenbegriffe zurück, die in der einheitlichen Klassifikationsdatenbank aufgeführt sind. Die nunmehr verwendeten Begriffe entsprechen dem Erfordernis der ausreichenden Klarheit und Eindeutigkeit, welches sich bereits aus dem Zweck des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses ergibt. Demnach sind die Waren oder Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, vom Anmelder so klar und eindeutig anzugeben, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den Umfang des Markenschutzes bestimmen können, und zwar schnell, umfassend und unmissverständlich (vgl. EuGH, Urteil vom 16.02.2017, C-577/14 P Rn. 20 ff. - IP-Translator; BGH GRUR 1985, 1055 - Datenverarbeitungsprogramme als Ware; BPatG, Beschluss vom 12. März 2020, 30 W (pat) 22/18 - EBI; GRUR 2006, 1039 - RÄTSEL total; zwischenzeitlich wurde dieses Erfordernis in § 20 Abs. 2 MarkenV n. F. normiert, wobei die Vorschrift im Streitfall noch nicht anwendbar ist, vgl. § 57 MarkenV; s. auch Art. 39 Abs. 2 MarkenRL 2015/2436).
Die geänderte Fassung des Verzeichnisses trägt auch der Nizza-Klassifikation Rechnung (§§ 19 ff. MarkenV a. F.).
Der Beschwerde war daher stattzugeben.
Lachenmayr-Nikolaou Akintche Schmid