BGH
12. Dezember 2001
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 12.12.2001 - 5 StR 572/01 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 572/01 |
| Entscheidungsdatum : | 12. Dezember 2001 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Sicherungsverfahren
gegen
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2001 beschlossen:
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. Juli 2001 wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
Der Senat nimmt Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in der Antragsschrift, nach der die - im übrigen verspätet eingelegte - Revision bereits deswegen unzulässig ist, weil der Beschuldigte wirksam auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet hat.
Unterschrift
Harms Basdorf Gerhardt Brause Schaal