BVerfG, Urteil vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
BVerfG 16. Oktober 1977

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger wurde von Terroristen entführt, die die Freilassung bestimmter inhaftierter Terroristen forderten und andernfalls die Tötung des Klägers androhten. Er begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Bundesregierung und Landesregierungen zur Erfüllung dieser Forderungen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint einen Anspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG auf staatliche Freilassung der Gefangenen. Die Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Gesamtheit der Bürger, weshalb die Entscheidung über Schutzmaßnahmen im Ermessen der Exekutive liegt. Eine generelle Verpflichtung zur Erfüllung terroristischer Forderungen ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Praxishinweis
Bei lebensbedrohlichen terroristischen Erpressungen besteht keine gerichtliche Verpflichtung zur Erfüllung von Forderungen, die Freiheitsrechte Dritter beeinträchtigen. Die Exekutive verfügt über einen weiten Entscheidungsspielraum zur Abwägung zwischen individuellem Lebensschutz und dem Schutz der Allgemeinheit.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Urteil vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 1 BvQ 5/77
    Entscheidungsdatum : 15. Oktober 1977
    Amtliche Quelle :

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