BFH, Entscheidung vom 18.01.2008 - VII B 93/07
BFH 18. Januar 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin beantragt Ausfuhrerstattung für Rinder auf Basis eines bestimmten Gewichts. Das Hauptzollamt (HZA) gewährt eine geringere Erstattung nach Nachverwiegung und mindert diese später per Berichtigungsbescheid. Die Klägerin klagt gegen die Minderung, das Finanzgericht hebt den Berichtigungsbescheid auf.

Entscheidungsgründe
Das FG wendet Art. 52 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. b VO Nr. 800/1999 an und verneint die Anwendbarkeit von § 367 Abs. 2 AO auf Berichtigungen nach Abschluss des Einspruchsverfahrens. Die Vier-Jahres-Frist für Rückforderungen beginnt mit der Mitteilung der endgültigen Entscheidung und wird durch Einspruchsverfahren nicht gehemmt.

Praxishinweis
Berichtigungen von Ausfuhrerstattungen nach Ablauf der Vier-Jahres-Frist sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. § 367 Abs. 2 AO gilt nicht für Änderungen im Klageverfahren nach Einspruchsentscheidung. Gemeinschaftsrechtliche Fristen sind strikt zu beachten.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 18.01.2008 - VII B 93/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : VII B 93/07
    Entscheidungsdatum : 17. Januar 2008

    Vollständiger Text