BVerwG
17. Oktober 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2007 - 2 A 5/07 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 2 A 5/07 |
| Entscheidungsdatum : | 17. Oktober 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Oktober 2007 durch Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25 809,60 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 16. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt auf § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.