ArbG Oberhausen
15. Dezember 2016
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BAG
31. Januar 2018
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 31.01.2018 - 10 AZR 388/17 |
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| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 10 AZR 388/17 |
| Entscheidungsdatum : | 31. Januar 2018 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 - 7 Sa 81/17 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 - 4 Ca 1189/16 - wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).