BGH
15. Dezember 2025
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 15.12.2025 - 5 StR 520/25 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 520/25 |
| Entscheidungsdatum : | 14. Dezember 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision der Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2025 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beschuldigten ergeben hat.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Gründe
Ergänzend bemerkt der Senat:
Mit Blick auf die Erwägungen zum Rücktritt weist der Senat darauf hin, dass jedenfalls die rechtliche Würdigung einer gefährlichen Körperverletzung die Anordnung der Unterbringung trägt.
Unterschrift
Cirener Gericke Köhler
Resch von Häfen