Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2013
1. Januar 2013
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19. Juli 2024
19. Juli 2024
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Hat der Gläubiger die Vornahme der Pfändung beim Schuldner beantragt und
- 1.
- hat der Schuldner die Durchsuchung (§ 758) verweigert oder
- 2.
- ergibt der Pfändungsversuch, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen wird,
(2) Der Schuldner kann einer sofortigen Abnahme widersprechen. In diesem Fall verfährt der Gerichtsvollzieher nach § 802f; der Setzung einer Zahlungsfrist bedarf es nicht.
Fachbeiträge • 59
- 1. BGH, Beschluss v. 28.04.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 28. April 2016
- 2. BGH, Beschluss v. 03.03.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. März 2016
- 3. BGH, Urteil v. 13.12.2004Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 13. Dezember 2004
- 4. BGH, Beschluss v. 22.10.2025Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Oktober 2025
- 5. BGH, Beschluss v. 15.12.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Dezember 2016
- 6. Die SelbstauskunftEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Ralf Stark · www.drstark.de · 7. Juli 2013
- 7. Verdachtspfändungen auf KontenEingeschränkter Zugriffwww.froehler-kollegen.de · 20. September 2006
- 8. Fachanwalt für Erbrecht * KölnEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 4. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023