BVerwG, Urteil vom 13.08.2025 - 2 WD 27/24
BVerwG 13. August 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Eine ehemalige Soldatin setzt trotz mehrfacher Befehle ihre Nebentätigkeit als DJ während einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit fort. Sie missachtet acht Befehle zur Unterlassung und übt die Tätigkeit in einem Umfang eines Zweitberufs aus. Die Wehrdisziplinaranwaltschaft begehrt die Aberkennung des Ruhegehalts.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt fest, dass die Soldatin vorsätzlich gegen Pflichten aus §§ 7, 10 Abs. 5, 11 Abs. 1, 17, 20 SG sowie §§ 15, 20 WStG verstößt. Die wiederholte Befehlsverweigerung und Ausübung der Nebentätigkeit trotz Dienstunfähigkeit begründen einen schweren Dienstverstoß. Die Höchstmaßnahme der Ruhegehaltsaberkennung ist wegen der Schwere, Beharrlichkeit und negativen Auswirkungen auf Dienstbetrieb und Ansehen der Bundeswehr geboten.

Praxishinweis
Soldaten dürfen Nebentätigkeiten während Dienstunfähigkeit nicht entgegen ausdrücklicher Befehle ausüben. Wiederholte Befehlsverweigerung in diesem Kontext rechtfertigt die Höchstmaßnahme der Ruhegehaltsaberkennung. Dienstherrn stehen begrenzte Durchsetzungsinstrumente zur Verfügung; die konsequente Sanktionierung dient der Wahrung von Disziplin und Ansehen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Urteil vom 13.08.2025 - 2 WD 27/24
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 2 WD 27/24
    Entscheidungsdatum : 12. August 2025
    Amtliche Quelle :

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