BFH, Urteil vom 28.04.2010 - III R 79/08
FG Köln 14. August 2008
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BFH 28. April 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger und seine geschiedene Ehefrau sind beide alleinstehend und melden ihre gemeinsame Tochter in getrennten Haushalten. Die Tochter verbringt annähernd gleich viel Zeit bei beiden Eltern. Das Kindergeld wird an die Mutter ausgezahlt. Der Kläger beantragt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, welcher vom Finanzamt abgelehnt wird.

Entscheidungsgründe
Entscheidend sind §§ 24b, 32 Abs. 6, 38b, 64 Abs. 2 EStG. Der Entlastungsbetrag kann wegen desselben Kindes nur einem Berechtigten zustehen. Bei annähernd gleichwertiger Haushaltsaufnahme ist den Eltern ein Bestimmungsrecht analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG einzuräumen. Fehlt eine Einigung, gilt die Auszahlung des Kindergeldes als Zuweisungskriterium. Das FG muss klären, ob eine Bestimmung vorliegt.

Praxishinweis
Bei geteiltem Sorgerecht und annähernd gleichwertiger Haushaltsaufnahme ist der Entlastungsbetrag nur einem Elternteil zu gewähren. Mandanten sollten eine klare Vereinbarung treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Die Vorlage der Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse II schließt eine spätere Änderung aus.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 28.04.2010 - III R 79/08
Gericht : BFH
Aktenzeichen : III R 79/08
Entscheidungsdatum : 27. April 2010
Amtliche Quelle :

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