BAG, Urteil vom 10.09.2009 - 2 AZR 837/07
ArbG Siegburg 9. November 2006
>
LAG Köln 17. Juli 2007
>
BAG 10. September 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger ist langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Diese spricht vier ordentliche Änderungskündigungen aus, um Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Zulagen, Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge) im Rahmen eines Sanierungsplans zu ändern. Der Kläger hält die Kündigungen für sozial ungerechtfertigt und unklar.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Die Änderungskündigungen sind nach §§ 1, 2 KSchG unwirksam, da die Beklagte kein hinreichend bestimmtes Änderungsangebot unterbreitet hat. Zudem fehlt ein dringendes betriebliches Erfordernis, da der Sanierungsplan und die wirtschaftliche Lage nicht nachvollziehbar und schlüssig dargelegt sind.

Praxishinweis
Änderungskündigungen müssen ein eindeutiges, klar bestimmbares Angebot enthalten. Arbeitgeber haben die wirtschaftliche Notwendigkeit und Alternativlosigkeit der Änderungen umfassend und prüfbar darzulegen, um die Sozialwidrigkeit zu vermeiden. Unklare Mehrfachkündigungen sind risikobehaftet.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 10.09.2009 - 2 AZR 837/07
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 2 AZR 837/07
    Entscheidungsdatum : 9. September 2009

    Vollständiger Text